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nach letzterem in direkter Schiffsexpedition beziehungsweise in gebundener Durch-
fuhr durch andere Länder versendet worden sind.
Der Nachweis über das Vorhandensein der bezeichneten Voraussetzungen
ist in den Fällen zu c) durch ein Attest der oberen Verwaltungsbehörde für
das betreffende Zollausschlußgebiet, in den übrigen Fällen durch Vorlegung von
Frachtbriefen, Konnossements, Fakturen, kaufmännischen Korrespondenzen oder
sonstiger Art zu erbringen."“
Der Bevollmächtigte für Bremen und Hamburg hatte sich auch bei der
Abstimmung über diesen Beschluß das Protokoll offen gehalten.
Den Verhandlungen hatten der Geheime Regierungsrat Schraut als
Kommissar des Reichsschatzamts und der Geheime Legationsrat Lr. Göhring
als Kommissar des Auswärtigen Amts beigewohnt.
Zu dem Erlaß der von dem Bundesrat beschlossenen Allerhöchsten Ver-
ordnung ist es nicht gekommen. Der Grund liegt wohl darin, weil bald darauf
ein Handelsvertrag mit Spanien zu stande kam.
Handelsverträge. Der Reichskanzler beschäftigte den Bundesrat mit:
1. dem am 6. Januar 1883 zwischen Deutschland und Serbien ab-
geschlossenen Handelsvertrag. Schreiben Bismarcks an den Bundesrat vom
Februar 1883 1) (Reichs-Gesetzbl. 1883 S. 41);
2. dem am 5. Dezember 1882 zu Mexiko unterzeichneten Freundschafts-,
Handels= und Schiffahrtsvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten
Staaten von Mexiko. Schreiben Bismarcks vom März 1883 2) (Reichs-Gesetzbl.
1883 S. 247);
3. der am 15. Mai zwischen dem Staatssekretär Grafen Hatzfeldt und
dem Gesandten der Königin von Madagaskar abgeschlossenen Handelskonvention.
Schreiben Bismarcks vom Juni 1883 3) (Reichs-Gesetzbl. 1885 S. 166);
4. dem Handels= und Schiffahrtsvertrag zwischen Deutschland und Italien
vom 4. Mai 1883, Schreiben Bismarcks vom 14. Mai 1883 4) (Reichs-
Gesetzbl. 1883 S. 109); und den Ausführungsbestimmungen zu dem vorstehenden
Handelsvertrag. Schreiben Bismarcks vom 14. Juni 1883. 5)
1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Vgl. über die Bundesratsvorlage die
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 86 v. 21. 2. 83 und die „Nat.-Ztg.“ Nr. 87 v. 20. 2. 83.
2) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Näheres darüber in der „Nordd. Allg.
Ztg.“ Nr. 141 v. 27. 3. 83 und „Nat.-Ztg.“ Nr. 144 v. 27. 3. 83.
3) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Vgl. die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 267
v. 12. 6. 83 und die „Nat.-Ztg.“ Nr. 271 v. 13. 6. 83.
4) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Der Wortlaut (Bundesrats-Drucks. Nr. 51)
der Vorlage ist zu entnehmen der S. 94 Nr. 4 citirten Quelle. Vgl. auch die „Nordd. Allg.
Ztg.“ Nr. 227 v. 19. 5. 83.
5) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Der Wortlaut der Bundesrats-Drucks.
Nr. 62 in der S. 94 Note 4 citirten Quelle.