Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Bundesrat vorgelegte Gesetzentwurf über die Fürsorge für die Witwen und 
Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Marine blieb im Reichstag 
gleichfalls unerledigt. 1) 
10. Finanzen. 
Etat für 1882/83. Am 15. November 1881 erledigte der Bundesrat 
das Budget für 1882/83, das mit 607 Millionen balancirte, wovon auf das 
Ordinarium 534, auf das Extraordinarium 73 Millionen entfielen. Der Reichs- 
kanzler wurde ermächtigt, Schatzscheine bis zum Betrage von 70 Millionen Mark 
auszugeben.?:) 
Der Doppeletat für 1883/84 und 1884,85. In der Sitzung des 
Bundesrats vom 16. Oktober 1882 teilte der Staatssekretär Burchard mit, 
daß die Entwürfe für den Reichshaushaltsetat diesmal sich nicht nur auf das 
nächste Etatsjahr (1883/84), sondern auch auf das darauffolgende (1884/85) 
erstreckten. Hierfür sei die Erwägung maßgebend gewesen, daß die Einführung 
zweijähriger Budgetperioden, welche durch den Gesetzentwurf, betreffend die Ab- 
änderung der Art. 13, 24, 69, 72 der Reichsverfassung, ins Auge gefaßt war, 
bekanntlich auf finanztechnischem Gebiete hauptsächlich dem Einwand begegnete, 
daß es schwer ausführbar sei, den Haushalt über das nächstfolgende Jahr hinaus 
einigermaßen richtig zu veranschlagen. Da an dem Ziele einer durch Ver- 
längerung der Etatsperioden herbeizuführenden Vereinfachung der parlamenta- 
rischen und administrativen Geschäfte festzuhalten sein werde, so empfehle es 
sich, daß, unabhängig von der weiteren Verfolgung jenes Gesetzentwurfs, zu- 
nächst die Möglichkeit der Aufstellung eines zutreffenden Haushaltsetats für das 
Reich auf einen Zeitraum von zwei Jahren thatsächlich dargethan, und daß zu 
dem Ende dem Reichstag alsbald nicht bloß der Etatsentwurf für das nächste 
Rechnungsjahr, sondern zugleich auch derjenige für 1884,85 vorgelegt würde. 
Die Etatsvorarbeiten seien demnach bei allen beteiligten Ressorts auf diese beiden 
Jahre ausgedehnt worden und habe sich hierbei die Erwartung, daß eine aus- 
reichend sichere Veranschlagung des Reichshaushalts sich auch für einen zwei- 
jährigen Zeitraum bewirken lasse, soweit bisher zu übersehen, durchaus bestätigt. 
1) Antrag der Ausschüsse für das Landheer und die Festungen, für das Seewesen 
und für Rechnungswesen, betr. den Entwurf von Grundsätzen für die Besetzung der Sub- 
altern= und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, s. „Nordd. Allg. Ztg. Nr. 84 v. 
18. 2. 82 u. Nr. 94 v. 24. 2. 82. 
2) Nachtragsetat pro 1882/83 „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 250 v. 1. 6. 82; Ausschuß- 
bericht über die gemeinschaftlichen Einnahmen an Zöllen rc. für das Etatsjahr 1877/78 
und 1878|/79 Nr. 352 v. 31. 7. 82; Uebersicht über die Reichsausgaben und Einnahmen 
für das Etatsjahr 1881/82 Nr. 484 v. 16. 10. 82; Vorlage über die Berechnung der 
Matrikularbeiträge Nr. 550 v. 25. 11. 81.
	        
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