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In der Sitzung des Bundesrats vom 5. Juli 1882, in welcher die Be-
schlüsse zur Beseitigung von Zweifeln und Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich
der Auslegung und Anwendung des Reichsstempelgesetzes gefaßt worden waren,!)
wurde auch ein Vorschlag des Reichskanzlers ohne Widerspruch angenommen,
welcher dahin ging, „die Bundesregierungen zu ersuchen, von den für die Aus-
legung und Anwendung des Reichsstempelgesetzes wichtigen Definitiventscheidungen
der Gerichte, vornehmlich von denen des Reichsgerichts, dem Reichskanzler zur
geeigneten weiteren Veranlassung Mitteilung zu machen.“!7)
Ein ferneres Schreiben des Reichskanzlers (in Vertretung Scholz) an den
Bundesrat d. (. 24. November 188183) bezweckte die Feststellung von Mittel-
werten für die Wechselstempelsteuer beziehungsweise Reichsstempelabgaben behufs
Umrechnung der in anderer als der Reichswährung ausgedruckten Summen.
11. Slsaß-lothringische Angelegenheiten.")
12. Verschiedenes.
Auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrats vom 21. Juni 1883
stand ein Antrag von Schwarzburg-Rudolstadt bezüglich einer Streitigkeit mit
Schwarzburg-Sondershausen. Dieser Antrag hatte folgende Veranlassung:
1) Remonstrationen gegen diese Beschlüsse „Nordd. Allg. Z#g. Nr. 522 v. 9. 11. 82.
2) Bundesratsbeschluß vom 28. Mai 1883, betr. die Stempelpflichtigkeit von Briefen
über erfolgte Gutschreibung „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 284 v. 22. 6. 83; Bundesratsbeschluß
auf die Eingabe des Bankhauses Bleichröder in Berlin wegen der Stempelabgabe der
neuen fünfprozentigen italienischen Rente Nr. 534 v. 19. 11. 82.
3) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Der Wortlaut der Bundesrats-Drucks.
Nr. 122 ist der S. 94 Note 4 citirten Quelle zu entnehmen.
4) Es wird nicht nötig sein, zu erwähnen, was die Presse über die #inschlägigen
Gesetzentwürfe resp. Vorlagen brachte; es ist ohnedem wenig, und von den Verhandlungen
im Schoße des Bundesrats über die ihm gemachten Vorlagen habe ich nirgends etwas
ausfindig gemacht. Man kann daraus schließen, daß die Vorlagen im Bundesrat zu keinen
großen Erörterungen Anlaß gegeben haben. Ich begnüge mich also, die auf Elsaß-Lothringen
bezüglichen Gesetzentwürfe aufzuzählen. Dieselben betrafen: das Notariat, Schreiben des
Reichskanzlers vom November 1881 und März 1882; die Gerichtskosten und die Gebühren
der Gerichtsvollzieher, Schreiben des Reichskanzlers vom November 1881 und März 1882;
die Lizenz3gebühren für den Kleinverkauf von geistigen Getränken, Schreiben des Reichs-
kanzlers vom November 1881 und März 1882; die Verwaltung der direkten Steuern und
der Kassenverwaltung, Schreiben des Reichskanzlers vom November 1881; die Gerichtskosten
und die Gebühren der Gerichtsvollzieher, Schreiben des Reichskanzlers vom Februar 1882;
die anderweitige Einrichtung der Kassenverwaltung, Schreiben des Reichskanzlers vom
März 1882; die Jagdpolizei, Schreiben des Reichskanzlers vom Januar 1883; die Unter-
stützung der durch Hochwasser Beschädigten, Schreiben des Reichskanzlers vom März 1883;
die Kosten der Unterbringung verurteilter Personen in ein Arbeitshaus, Schreiben des
Reichskanzlers vom März 1883. Sämtliche vorstehend erwähnten Schreiben sind in Kohls
Biemarck-Regesten übersehen.