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der Feststellung der Erhebungsformulare nahm der Bundesrat die vom Reichs-
tag beschlossenen Resolutionen wegen Ausdehnung der Erhebung an. Danach
fand die allgemeine Erhebung der Berufsverhältnisse der Bevölkerung in Ver-
bindung mit einer Erhebung der landwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebe
am 5. Juni 1882 statt. 1)
Noch gelangten folgende Anträge an den Bundesrat:
1. betreffend die Herstellung einer landwirtschaftlichen und gewerblichen
Berufsstatistik auf Grund des bei der allgemeinen Berufszählung vom 5. Juni
1882 gewonnenen Urmaterials (Schreiben Bismarcks vom April 1883), Ein-
verständnis des Bundesratsz;2)
2. betreffend die Abänderung der Bestimmungen von 1877, betreffend die
Statistik der Bergwerke, Salinen und Hütten (Schreiben des Reichskanzlers
vom Juni 1883), 3) Einverständnis des Bundesrats.
3. Antrag Preußens, der Bundesrat wolle:
a) für den Sommer 1883 eine Wiederholung der Aufnahme einer Anbau-
statistik des Deutschen Reichs verfügen und über die für dieselbe auf der
Anlage entworfenen Bestimmungen Beschluß fassen;“)
b) wolle für den Januar des Jahres 1883 die Vornahme einer allgemeinen
Viehzählung für das Deutsche Reich verfügen und über die hierzu auf
der Anlage entworfenen Bestimmungen Beschluß fassen 5), (Schreiben des
Reichskanzlers vom September 1882).6) Koönigreich Sachsen hatte be-
antragt, von der Vornahme der Anbaustatistik im Sommer 1883 abzu-
sehen und eine solche vielmehr im Jahre 1885 vorzunehmen. Dieser
Antrag, für welchen Königreich Sachsen, Mecklenburg-Schwerin und
Mecklenburg-Strelitz gestimmt hatten, wurde abgelehnt und die Vor-
schläge Preußens zu a und b angenommen.
4. Der Ausschuß des Bundesrats für Handel und Verkehr beantragte eine
Ergänzung der Anbaustatistik in Bezug auf Forsten und Holzungen,') Zustimmung
des Bundesrats.
Nachdem der Reichstag die Kosten zur Beobachtung des Vorüberganges
der Venus vor der Sonne im Jahre 1882 bewilligt, legte der Stellvertreter
1) Beschlüsse des Bundesrats im Verfolge der eingeleiteten Statistik „Nordd. Allg.
Ztg.“ Nr. 16 v. 11. 1. 83 u. „Nat.-Ztg.“ Nr. 263 v. 8. 6. 83.
2) Vgl. über diesen in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Antrag die „Nordd.
Allg. Ztg.“ Nr. 177 v. 17. 4. 83 u. die „Nat.-Ztg.“ Nr. 181 v. 18. 4. 83.
3) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Näheres über den Antrag in der „Nordd.
Allg. Ztg.“ Nr. 313 v. H. 7. 83.
4) Näheres in der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 421 v. 9. 9. 82.
5) Näheres in der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 421 v. 9. 9. 82, vgl. auch die „Nordd.
Allg. Ztg.“ Nr. 571 v. 6. 12. 83, Bundesratsbeschluß vom 16. Oktober 1882.
6) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen.
7) „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 297 v. 19. 6. 83.