Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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die Meinungen im Reich auseinander. Bismarck hielt die Form des Monopols 
für diejenige, welche die Interessen der Konsumenten und der Tabakbauer am 
meisten schont und dabei an Ergiebigkeit alle andern Formen der Besteuerung 
übertrifft. Er wollte daher zu andern Vorschlägen erst übergehen, wenn er die 
Aussicht auf Zustimmung des Bundesrats und Reichstags zum Monopol auf- 
zugeben genötigt war. 
Der Ertrag des Tabakmonopols sollte übrigens nach Bismarcks Absicht 
gewissermaßen die Domäne des kleinen Mannes werden, denn mittelst der hieraus 
fließenden Einnahmen wollte der Fürst zunächst jene Kosten decken, welche die 
Altersversorgung der Arbeiter dem Reich auferlegte. Der Plan war großmächtig 
angelegt. Die Annahme dieses weitaus größten Bismarckschen Finanzprojekts 
erfolgte im Bundesrat mit einer bei weitem größeren Mehrheit, als die Gegner 
vorausgesetzt hatten. Mit 36 gegen 22 Stimmen erteilte der Bundesrat dem 
Entwurf eines Gesetzes über das Reichstabakmonopol seine Zustimmung. Für das 
Monopol stimmten Preußen (mit 17 Stimmen), Württemberg (4), Mecklenburg- 
Schwerin (2), Braunschweig (2) und folgende Staaten mit je 1 Stimme: 
Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg- 
Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, 
Reuß älterer Linie, Schaumburg-Lippe und Lippe; gegen das Monopol stimmten: 
Bayern (6), Sachsen (4), Baden (3), Hessen (3) und Mecklenburg-Strelitz, 
Oldenburg, Reuß jüngerer Linie, Lübeck, Bremen und Hamburg mit je 
1 Stimme. 
Die große Mehrheit, mit welcher der Bundesrat sich für die Einbringung 
der Vorlage in den Reichstag erklärte, durfte als neuer Beweis gelten, daß das 
Monopol seit dem Zeitpunkte, wo Fürst Bismarck dasselbe im allgemeinen 
Interesse des Reichs ins Auge gefaßt hatte, von einer immer wachsenden Zahl 
von Regierungen in seinen großen Vorzügen erkannt worden war. Leider fehlte 
im Reichstag jedes Verständnis dafür. Das dort herrschende Fraktionsgetriebe 
brachte das Lieblingsprojekt des Kanzlers demonstrativ zu Fall. 
Als Bismarck im Jahre 1880 zuerst mit dem Plane, das Budget nur 
alle zwei Jahre feststellen zu lassen, hervortrat, beantragte er die Abänderung 
von vier Verfassungsartikeln, darunter des Art. 13, welcher vorschreibt, daß 
der Reichstag alljährlich zu berufen ist; künftig sollte dies nur alle zwei Jahre 
notwendig sein. In dieser Session kam der Kanzler auf einem Umweg auf 
die Verwandlung der einjährigen in zweijährige Etatsperioden zurück, indem er 
dem Bundesrat und dem Reichstag anheimstellte, gleichzeitig zwei Etats, den 
für 1883/84 und den für 1884/85, festzustellen. Der Versuch fand die Zu- 
stimmung des Bundesrats, scheiterte aber im Reichstag, weil die Liberalen 
behaupteten, daß auf diese Weise die Etatsaufstellung in hohem Grade 
zum Schein werden und die konstitutionellen Rechte geschmälert werden 
würden.
	        
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