Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

Die zwölfte Session 
des Wundesrats des Deutschen Reichs. 
(27. Kugust 1883 bis 9. Juli 1884.) 
I. Abschnitt. 
Einleitung. 
Durch Kaiserliche Verordnung vom 21. August 1883 (Reichs-Gesetzbl. S. 285) 
wurde der Bundesrat auf den 27. August 1883 zu seiner zwölften Session 
zusammenberufen. 
Als neuer Bevollmächtigter trat zu Beginn der Session nur ein: für das 
Königreich Sachsen an Stelle des Obersten Edler v. d. Planitz der Ab- 
teilungsvorstand im sächsischen Kriegsministerium Major v. Schlieben. 
Im Laufe der Session wurden noch ernannt: für Baden an Türckheims 
Stelle der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Legationsrat 
Freiherr v. Marschall; für Hessen an Stelle des Freiherrn v. Starck der 
Ministerpräsident Finger und für Braunschweig an Stelle von Schulz der 
Wirkliche Geheime Rat Graf Görtz-Wrisberg. 
Als stellvertretende Bevollmächtigte traten hinzu: für das Königreich 
Sachsen der Geheime Regierungsrat Böttcher; für Württemberg an 
Stelle von Knapp der Ministerialrat Weizsäcker; für Lübeck der Senator 
Dr. Klügmann. 
Als Kommissar für Elsaß-Lothringen wurde von dem Statthalter auf 
Grund des § 7 des Gesetzes, betreffend die Verfassung und die Verwaltung 
Elsaß-Lothringens vom 4. Juli 1879, der Unterstaatssekretär Ledderhose ent- 
sandt. 
Mit der Führung des Protokolls wurde wiederum der Geheime Regierungs- 
rat Magdeburg betraut. 1) 
1) Verzeichnis der Bevollmächtigten zum Bundesrat für die Session 1883/84 siehe 
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 404 v. 13. 8. 83.
	        
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