Die zwölfte Session
des Wundesrats des Deutschen Reichs.
(27. Kugust 1883 bis 9. Juli 1884.)
I. Abschnitt.
Einleitung.
Durch Kaiserliche Verordnung vom 21. August 1883 (Reichs-Gesetzbl. S. 285)
wurde der Bundesrat auf den 27. August 1883 zu seiner zwölften Session
zusammenberufen.
Als neuer Bevollmächtigter trat zu Beginn der Session nur ein: für das
Königreich Sachsen an Stelle des Obersten Edler v. d. Planitz der Ab-
teilungsvorstand im sächsischen Kriegsministerium Major v. Schlieben.
Im Laufe der Session wurden noch ernannt: für Baden an Türckheims
Stelle der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Legationsrat
Freiherr v. Marschall; für Hessen an Stelle des Freiherrn v. Starck der
Ministerpräsident Finger und für Braunschweig an Stelle von Schulz der
Wirkliche Geheime Rat Graf Görtz-Wrisberg.
Als stellvertretende Bevollmächtigte traten hinzu: für das Königreich
Sachsen der Geheime Regierungsrat Böttcher; für Württemberg an
Stelle von Knapp der Ministerialrat Weizsäcker; für Lübeck der Senator
Dr. Klügmann.
Als Kommissar für Elsaß-Lothringen wurde von dem Statthalter auf
Grund des § 7 des Gesetzes, betreffend die Verfassung und die Verwaltung
Elsaß-Lothringens vom 4. Juli 1879, der Unterstaatssekretär Ledderhose ent-
sandt.
Mit der Führung des Protokolls wurde wiederum der Geheime Regierungs-
rat Magdeburg betraut. 1)
1) Verzeichnis der Bevollmächtigten zum Bundesrat für die Session 1883/84 siehe
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 404 v. 13. 8. 83.