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4. Hessen.
Ministerpräsident Dr. Finger.
Der Minister Finger gehörte bereits in einer früheren (achten) Session
dem Bundesrat an, damals als stellvertretender Bevollmächtigter zum Bundes-
rat (vergl. Bd. III. S. 73). Derselbe ist Anfangs Juli 1898 in den Ruhe-
stand getreten. 1)
5. Braunschweig.
Staatsminister, Wirklicher Geheimer Rat Graf von Görtz-Wrisberg?)
(geboren 5. April 1819, gestorben 22. Februar 1889).
Als Graf Görtz zur Besprechung der Regentschaftsfrage nach Berlin kam,
empfing Bismarck denselben mit der Frage: „Wer hat denn den Unsinn mit
Reuß aufgebracht?“ Als Graf Görtz erwidert hatte, daß man in Braun-
schweig diesem Gerücht absolut fern stände, aber geglaubt habe, Kaiser Wilhelm
hätte den Prinzen Heinrich VII. zum Regenten ausersehen, sagte Bismarck, es
könne überhaupt nur die Rede sein vom Prinzen Heinrich oder dem Prinzen
Albrecht. Er wisse aber nicht, wie der Kronprinz sich zu einer Kandidatur
des Prinzen Heinrich stellen würde. Vom Grafen Görtz wurde betont, daß
man in Braunschweig stets von der Meinung ausgegangen sei, über die Per-
sonenfrage müsse in Berlin entschieden werden.
Der Erlaß des Prinzregenten von Braunschweig vom 18. Februar 1889,
durch welchen dem Staatsminister Grafen Görtz-Wrisberg die erbetene Ver-
setzung in den Ruhestand zum 1. April 1889 unter ehrenvollster Anerkennung
der hohen Verdienste des Ministers um das braunschweigische Land gewährt
worden war, hat den nachstehenden Wortlaut:
In Ihrem Schreiben vom 20. November v. J., Mein lieber Staats-
minister Graf Görtz-Wrisberg, haben Sie bei Mir um Entbindung von dem
Vorsitz in Meinem Herzoglichen Staatsministerium und von dem Ihres Ressorts
1) Nach der „Vossischen Zeitung“ Nr. 306 vom 4. Juli 1898 veranlaßten seinen
Rücktritt keine politischen Gründe, sondern sein hobes Alter. Politisch war Dr. Finger
gemäßigt liberal, den Anschluß Süddeutschlands an den Norddeutschen Bund hat er seiner-
zeit nach 1866 lebhaft befürwortet.
2) Hermann Graf von Görtz-Wrisberg, geboren in Hannover, studirte die Rechte,
trat sodann in den braunschweigischen Staatsdienst, wurde Rat in der Ministerialabteilung
für Finanzen, 1876 Wirklicher Geheimer Rat und Mitglied des Ministeriums, 1883 Staats-
minister. Als am 18. Oktober 1889 der braunschweigische Thron durch den Tod des Herzogs
Wilhelm erledigt wurde, trat Görtz als Präsident an die Spitze des Regentschaftsrats und
übernahm nach der Einsetzung des Prinzen Albrecht von Preußen als Regenten wieder den
Vorsitz im Staatsministerium.