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demokratie in Schranken gehalten und, ohne jemals die gesetzlichen Rechte und
Freiheiten der Staatsbürger und der Organe der Selbstverwaltung zu verletzen,
die Rechte der Krone und die Autorität der Regierung zur größtmöglichen Ent-
faltung gebracht. Suaviter in modo, sed fortiter in re, das war das
Charakteristische des „Systems Puttkamer“. Das Lob eines konsequenten
Politikers haben ihm auch seine politischen Feinde nicht vorenthalten können.
Puttkamer war bereits ein vergessener Mann, als zu Neujahr 1889 die
Verleihung des Schwarzen Adler-Ordens an denselben die verschiedensten Kom-
mentare hervorrief; Kaiser Friedrich hatte ihm bei seinem Ausscheiden aus dem
Ministerium den Hohenzollernschen Hausorden verliehen. Dies muß in den
Augen Kaiser Wilhelms II. nicht als eine ausreichende Belohnung für die Ver-
dienste des Ministers erschienen sein. Im Juli 1891 erfolgte sodann die Er-
nennung des Staatsministers v. Puttkamer zum Oberpräsidenten der Provinz
Pommern. 1)
2. Sapern.
Oberst Ritter v. Aylander
hat sich zum preußischen Kriegsministerium stets gut zu stellen gewußt und jederzeit
ein warmes Interesse für möglichste Uebereinstimmung der preußischen und
bayerischen Heereseinrichtungen bekundet, wodurch stellenweise wohl bestandene
Sorgen, die bayerischen Reservatrechte könnten die Geschlossenheit des deutschen
Heeres gefährden, behoben wurden.
Die Spezial-Instruktion des bayerischen Militär-Bevollmächtigten ist mir
nicht zugänglich geworden. Aus seiner amtlichen Thätigkeit in Berlin kann
man nur schließen, daß Bayern bemüht ist, unter voller Wahrung seiner
Reservatrechte in loyalster Weise den Pflichten gerecht zu werden, die ihm in
Bezug auf das Heereswesen durch die Reichsverfassung auferlegt sind.
Der bayerische Militär-Bevollmächtigte steht in ziemlich regelmäßiger Ver-
bindung mit dem preußischen Kriegsministerium, so daß er stets en courant
bleibt mit allem, was die Armee betrifft. Bayern ist somit in der Lage, die daraus
sich ergebenden gebotenen Konsequenzen oder freiwilligen Nutzanwendungen immer
rechtzeitig zu ziehen. Auch ermöglichte ein mündlicher Verkehr die Vermeidung
von Irrtümern und Mißverständnissen sowie die glatte Erledigung der Details
in den Organisationsfragen. Kurz, alle verfassungsmäßigen Beziehungen der
preußischen Militärverwaltung zur bayerischen finden, außer auf dem offiziellen
1) Seine Nekrologe haben nichts Neues zu Tage gefördert. Man findet dieselben in
der „Vossischen Ztg.“ Nr. 126 v. 16. 3. 1900; der „Post“ Nr. 133 v. 20. 3. 1900;
der „Köln. Ztg.“ Nr. 204 v. 15. 3. 1900; der „Frankfurter Ztg.“ Nr. 74 v. 16. 3. 1900;
der „Freisinnigen Ztg.“ Nr. 63 v. 16. 3. 1900; dem „Vorwärts“ Nr. 63 v. 16. 3. 1900.