Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

— 180 — 
demokratie in Schranken gehalten und, ohne jemals die gesetzlichen Rechte und 
Freiheiten der Staatsbürger und der Organe der Selbstverwaltung zu verletzen, 
die Rechte der Krone und die Autorität der Regierung zur größtmöglichen Ent- 
faltung gebracht. Suaviter in modo, sed fortiter in re, das war das 
Charakteristische des „Systems Puttkamer“. Das Lob eines konsequenten 
Politikers haben ihm auch seine politischen Feinde nicht vorenthalten können. 
Puttkamer war bereits ein vergessener Mann, als zu Neujahr 1889 die 
Verleihung des Schwarzen Adler-Ordens an denselben die verschiedensten Kom- 
mentare hervorrief; Kaiser Friedrich hatte ihm bei seinem Ausscheiden aus dem 
Ministerium den Hohenzollernschen Hausorden verliehen. Dies muß in den 
Augen Kaiser Wilhelms II. nicht als eine ausreichende Belohnung für die Ver- 
dienste des Ministers erschienen sein. Im Juli 1891 erfolgte sodann die Er- 
nennung des Staatsministers v. Puttkamer zum Oberpräsidenten der Provinz 
Pommern. 1) 
2. Sapern. 
Oberst Ritter v. Aylander 
hat sich zum preußischen Kriegsministerium stets gut zu stellen gewußt und jederzeit 
ein warmes Interesse für möglichste Uebereinstimmung der preußischen und 
bayerischen Heereseinrichtungen bekundet, wodurch stellenweise wohl bestandene 
Sorgen, die bayerischen Reservatrechte könnten die Geschlossenheit des deutschen 
Heeres gefährden, behoben wurden. 
Die Spezial-Instruktion des bayerischen Militär-Bevollmächtigten ist mir 
nicht zugänglich geworden. Aus seiner amtlichen Thätigkeit in Berlin kann 
man nur schließen, daß Bayern bemüht ist, unter voller Wahrung seiner 
Reservatrechte in loyalster Weise den Pflichten gerecht zu werden, die ihm in 
Bezug auf das Heereswesen durch die Reichsverfassung auferlegt sind. 
Der bayerische Militär-Bevollmächtigte steht in ziemlich regelmäßiger Ver- 
bindung mit dem preußischen Kriegsministerium, so daß er stets en courant 
bleibt mit allem, was die Armee betrifft. Bayern ist somit in der Lage, die daraus 
sich ergebenden gebotenen Konsequenzen oder freiwilligen Nutzanwendungen immer 
rechtzeitig zu ziehen. Auch ermöglichte ein mündlicher Verkehr die Vermeidung 
von Irrtümern und Mißverständnissen sowie die glatte Erledigung der Details 
in den Organisationsfragen. Kurz, alle verfassungsmäßigen Beziehungen der 
preußischen Militärverwaltung zur bayerischen finden, außer auf dem offiziellen 
  
1) Seine Nekrologe haben nichts Neues zu Tage gefördert. Man findet dieselben in 
der „Vossischen Ztg.“ Nr. 126 v. 16. 3. 1900; der „Post“ Nr. 133 v. 20. 3. 1900; 
der „Köln. Ztg.“ Nr. 204 v. 15. 3. 1900; der „Frankfurter Ztg.“ Nr. 74 v. 16. 3. 1900; 
der „Freisinnigen Ztg.“ Nr. 63 v. 16. 3. 1900; dem „Vorwärts“ Nr. 63 v. 16. 3. 1900.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.