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und amtlichen Wege, noch wesentliche Förderung durch die vermittelnde Thätig-
keit des Bevollmächtigten, sofern dieser die geeignete Person dazu ist.
Ministerialrat im Ministerium der Finanzen Freiherr v. Stengel!)
(geboren den 19. Juli 1837).
Derselbe gehört dem II., III., IV., VII. und X. Ausschuß an und fungirt
insbesondere als Referent über die Reichshaushalts-Hauptetats, die Etats des
Auswärtigen Amts und der Schutzgebiete, über das gesamte Reichsrechnungs-
wesen einschließlich des Rechnungshofs, über Kolonialangelegenheiten, Reichs-
schuldenwesen, über die Reichsstempelsteuern, das Börsenwesen und die Reichs-
bank, über das Militärpensionswesen u. s. w.
Im Plenum des Bundesrats obliegt ihm außerdem die Stimmführung für
Sachsen-Meiningen.
Im Reichstag und namentlich in dessen Kommissionen beteiligte er sich
mehrfach an den Beratungen über die Finanzirung des Reichshaushaltsetats,
über die Reichsfinanzreform, die Stempelgesetzgebung, die Militärpensionsgesetze,
das Börsengesetz und das Reichsbankgesetz.
Auf dem Gebiete der Staatswirtschaft und des Finanzwesens war er
früher auch literarisch thätig. So erschien aus seiner Feder: „Die Grund-
entlastung in Bayern“, 1874; „Das Reichsgerichtskostengesetz und das bayerische
Gesetz über das Gebührenwesen“, 1879; „Das bayerische Gesetz über die Erb-
schaftssteuer“", 1879; „Die Börsensteuer“, 1881.
Zu dem Fürsten Bismarck kam er in keine näheren persönlichen Be-
ziehungen, jedoch nahm er in seiner Eigenschaft als stimmführender Bevoll-
mächtigter an den parlamentarischen Soireen und offiziellen Festlichkeiten im
Hause des Fürsten, insbesondere auch an der Feier des 70. Geburts-
tags teil.
1) Hermann Freiherr v. Stengel widmete sich, nachdem er als Jurist 1860 die
theoretische Prüfung an der Universität München und 1862 die praktische Prüfung be-
standen hatte, dem Fiskalats= und Finanzverwaltungsdienst. Er wurde 1868 Rechnungs-
kommissar, 1871 Regierungsassessor, 1875 Regierungsrat in Würzburg und 1876 zur
dienstlichen Verwendung ins Königlich bayerische Staatsministerium der Finanzen berufen.
Im Sommer 1877 als bayerisches Mitglied in die vom Bundesrat berufene Kommission
zur Vorbereitung von Gesetzentwürfen über eine Reichsstempel= und Erbschaftssteuer ab-
geordnet, wurde er 1879 zum Oberrechnungsrat und 1881 zum Ministerialrat im genannten
Ministerium befördert. Vom 1. Oktober 1884 an zum stellvertretenden Bevollmächtigten
Bayerns zum Bundesrat mit dem Wohnsitz in Berlin ernannt, übernahm er gleichzeitig
die Funktion eines stellvertretenden Bundesratsbevollmächtigten für Sachsen-Meiningen, be-
kleidet auch seitdem ununterbrochen die Stelle eines Mitglieds des Reichsbank-Kuratoriums
und der Verwaltung des Reichs-Invalidensonds. 1894 zum Ministerialdirektor, 1898 zum
Staatsrat im außerordentlichen Dienst ernannt.