Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

— 184 — 
5. Braunschweig. 
Geschäftsträger Freiherr v. Cramm-Burgdorf 
(geboren 25. Januar 1837). 
Burgbard Freiherr v. Cramm-Burgdorf, geboren auf dem väterlichen Gut Lesse 
im Herzogtum Braunschweig, besuchte das Gymnasium und das Collegium Carolinum in 
Braunschweig, studirte zu Heidelberg, Göttingen, Berlin und Halle Rechts= und Staats- 
wissenschaft, Philosophie und Geschichte, trat 1861 als Auditor beim Amtsgericht Lüchow 
in den hannoverschen Staatsdienst, trat 1863 in den Verwaltungsdienst als Auditor beim 
Amt Lehe, bestand im Jahre 1864 das zweite Staatseramen, und wurde als Assessor an 
das Amt Steinhausen bei Göttingen versetzt. Im Juli 1865 wurde er als Assessor an die 
Landdrostei Hannover berufen. Nach der ersten Anstellung im hannoverschen Dienst be- 
thätigte Freiherr v. Cramm ein lebhaftes Interesse für die Verhältnisse der arbeitenden 
Klassen; unter den zahlreichen Schiffszimmerleuten der Werften in Bremerhaven und 
Geestemünde war er eine bekannte Persönlichkeit, an die man sich in schwieriger Lage gern 
um Rat und Beistand wandte. In Hannover wurde Cramm zum Ehrenmitglied des 
Arbeitervereins ernannt, welchem Vereine er schon im Jahre 1859 näher getreten war. 
Die Ereignisse von 1866 erlebte Freiherr v. Cramm in Hannover. Nach der Schlacht 
bei Langensalza ging er als Vertreter des hannoverschen Unterstützungsvereins dorthin und 
blieb da bis Dezember 1866 zur Pflege der Verwundeten. Bald nach der Schlacht von 
Langensalza wurde der Versuch gemacht, ihn zu Agitationen gegen die preußische Regierung 
heranzuziehen. Cramm lehnte dies Ansinnen auf das entschiedenste ab, weil er es vor 
seinem Gewissen nicht verantworten zu können erklärte, seine Mitbürger zu ungesetzlichen 
Schritten zu veranlassen, die der Sache niemals nützen und ihnen selbst nur schaden könnten. 
Er mußte sich aber sagen, daß er, wenn ihm nach der zu erwartenden Annexion von 
Hannover als preußischer Beamter ähnliche Anträge gemacht werden sollten, in die pein- 
lichste Lage kommen würde. Er hatte dann nur die Wahl, alte Freunde zu denunziren 
oder seine Pflichten als preußischer Beamter zu verletzen. Er zog es also vor, seinen Ab- 
schied zu nehmen (September 1866), erklärte aber seinen Freunden, daß er beabsichtige, 
nach Ablauf einer gewissen Zeit seinen Wiedereintritt in den Staatsdienst zu beantragen 
und um eine Anstellung in den alten Provinzen zu bitten. Auf seinen Antrag wurde er 
demnächst wieder in den Staatsdienst ausgenommen und im Herbst 1867 der Königlichen 
Regierung in Breslau zugeteilt. Im Sommer 1868 wurde Cramm für einige Monate 
dem Landratsamte Beuthen zugeteilt, im Januar 1869 dem Landratsamte Neumarkt, und 
im Mai desselben Jahres wurde ihm die Verwaltung des Landratamtes Graudenz 
für die Zeit eines längern Urlaubs des dortigen Landrats übertragen. Im Oktober 1869 
wurde Cramm von dem regierenden Fürsten Reuß j. L. zum Kammerherrn, später zum 
Hofmarschall und zum Intendanten des Hostheaters ernannt. 
Nachdem Cramm 1875 aus dem reußischen Hofdienste ausgetreten war, wurde der- 
selbe im Herbst 1876 in die braunschweigische Landessynode gewählt, der er noch heute an- 
gehört. Es war das erste Mal, daß er in seiner engeren Heimat in eine öffentliche Thätig- 
keit trat, und es war ihm eine Freude, Beziehungen in den verschiedensten Kreisen anzu- 
knüpfen und seinem Charakter entsprechend, wo er konnte, vermittelnd zu wirken. Der 
Herzog Wilhelm war ihm besonders gnädig gesonnen und zeichnete ihn bis zu seinem Tode 
durch sein Vertrauen aus. 
Im Dezember 1877 hatte Cramm im Auftrage des Herzogs Wilhelm von Braun-
	        
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