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Ausgeprägt waren Ende Oktober 1884 an Reichsgoldmünzen 1911979 335
Mark (68,19 %), an Reichssilbermünzen 442 064520 Mark (15,76 0),
während der Umlauf an Einthalerstücken ungefähr auf 450 000 000 Mark
(16,05 %%) geschätzt wird.
Es entfielen hiernach Ende Oktober 1884 nur 9,08 % des gedachten
Kassenbestandes auf die Reichssilbermünzen, obgleich die Ausprägung der
letzteren im Verhältnis zu der Goldausprägung bezw. zu dem mutmaßlichen
Umlauf an Einthalerstücken für den gedachten Zeitpunkt 15,76 0% betragen
hat. Dafür, daß der Verkehr die Scheidemünzen festzuhalten sucht, spricht
auch der Umstand, daß die Umwechselung der Reichssilbermünzen gegen Reichs-
goldmünzen bei den laut der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1875 be-
stimmten Einwechslungsstellen nur einen verhältnismäßig geringen Umfang
angenommen hat und seit dem Jahre 1881 gegenüber den Vorjahren zurück-
gegangen ist.
Es sind nämlich an Reichssilbermünzen (mit Ausnahme der Zwanzig-
pfennigstücke) umgewechselt worden: im Jahre 1878 4201 951 Mark, im
Jahre 1879 3512810 Mark, im Jahre 1880 3 437796 Mark, im Jahre
1881 1960 490 Mark, im Jahre 1882 1772 693 Mark, im Jahre 1883
2276 457 Mark, im Jahre 1884 1 920 320 Mark.
Die Fortsetzung der Ausprägung der Reichssilbermünzen bis zu dem ge-
setztich noch zulässigen Betrage von rund 10 276000 Mark erscheint aber um
so mehr angezeigt, als inzwischen der Bundesratsbeschluß vom 25. Juni 1881,
wonach der zUmlauf der Reichskassenscheine in Abschnitten zu 5 Mark von
40000000 Mark auf 10000000 Mark herabgesetzt werden sollte, zur
Ausführung gebracht ist und die Stelle dieser Scheine nunmehr größtenteils
von den Reichssilbermünzen auszufüllen sein wird. Es wird sich daher em-
pfehlen mit der Ausprägung der gedachten 10276000 Mark und zwar in
Einmarkstücken, als der für den Kleinverkehr vorzugsweise benötigten Münz-
sorte vorzugehen. Das Prägesilber wird aus dem noch im Besitz des Reichs
befindlichen Silberbarrenbestand von rund 189 000 Pfund Feinsilber zu ent-
nehmen sein, wodurch die im Wege des Kredits diesem Bestande entsprechend
verstärkten Betriebssonds der Reichskasse ungefähr um 9500 000 Mark ent-
lastet werden.
Was die Ausmünzung der Nickel= und Kupfermünzen betrifft, deren Ge-
samtbetrag nach Art. 5 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 zwei und eine
halbe Mark für den Kopf der Bevölkerung des Reichs nicht übersteigen soll,
so sind bisher ausgeprägt worden in Zehnpfennigstücken 23.502 530,70 Mark,
in Fünfpfennigstücken 11 657 813,75 Mark, in Zuweipfennigstücken
6213207,44 Mark, in Einpfennigstücken 3 382722,83 Mark, zusammen
44756274,72 Mark, sonach nahe an eine Mark auf den Kopf der
Bevölkerung.