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Von diesen Ausprägungen sind bisher vom Verkehr nicht aufgenommen
und daher als Reserve beim Münzmetalldepot des Reiches hinterlegt: in Zehn-
pfennigstücken 3270630 Mark; in Fünfpfennigstücken 1222 580 Mark in
Zweipfennigstücken 1910 400 Mark, in Einpfennigstücken 122 800 Mark.
Den Anträgen der öffentlichen Kassen auf Ueberweisung von Münzen aus
diesen Reservebeständen wird bereitwilligst entsprochen, und es darf nach den
in dieser Beziehung bisher gemachten Erfahrungen angenommen werden, daß
die noch vorhandenen Reserven an Zehn-, Fünf= und Zweipfennigstücken noch
für längere Zeit zur Befriedigung der Nachfrage hinreichen. Dagegen wird
es sich empfehlen, bereits jetzt mit einer weiteren Ausprägung von Einpfennig-
stücken vorzugehen, und zwar zunächst in Höhe von etwa 400 000 Mark,
wobei in erster Linie der noch im Besitz des Reichs befindliche Reservebestand
an Einpfennigstücken im Betrage von 83 160 Pfund mit einem Ausmünzungs-
werte von 206 652 Mark zur Verwendung zu bringen ist. Da der Reserve-
bestand an Einpfennigstücken infolge der Anforderung des Verkehrs in den letzten drei
Jahren sich um rund 500 000 Mark vermindert hat, darf angenommen werden,
daß die Erhöhung des gegenwärtigen Reservebestandes um den gedachten Be-
trag von 400000 Mark für den Bedarf der nächsten Zeit genügen wird.
Was den Maßstab der Verteilung der Prägung auf die Münzstätten be-
trifft, so liegt kein Anlaß vor, in den unter Ziffer 3 des Bundesratsbeschlusses
vom 19. Februar 1877 für die einzelnen Staaten, welche Münzstätten halten,
bestimmten Prozentsätzen eine Aenderung eintreten zu lassen.
Der Unterzeichnete beehrt sich hiernach, zu beantragen:
Der Bundesrat wolle sich damit einverstanden erklären, daß
1. etwa 10 276000 Mark in Einmarkstücken und etwa 400 000 Mark
in Einpfennigstücken ausgeprägt werden; und
2. bei Verteilung dieser Prägung auf die einzelnen Münzstätten die in
dem Bundesratsbeschlusse vom 19. Februar 1877 Punkt 3 bestimmten Pro-
zentsätze zu Grunde gelegt werden.“
Der Bundesrat schloß sich in der Sitzung vom 2. Juli Bismarcks Anträgen
in allen Punkten ein.
Doppelwährung. Am 11. Juni 1885 beschloß der Bundesrat,
den Eingaben, betreffend die Einführung der Doppelwährung, keine Folge zu
geben. 1) Der bimetallistischen Agitation war damit wenigstens für einige Zeit
der Boden entzogen.2)
1) Vgl. zu diesem Beschlusse die „Nat.-Ztg.“ Nr. 356 v. 12. 6. 85 und Nr. 369
v. 17. 6. 85.
2) In Kohls Bismarck-Regesten sind übersehen die Vorlagen des Reichskanzlers an den
Bundesrat, betreffend: 1. die den einzelnen Bundesstaaten bis Ende Dezember 1884 über-
wiesenen Beträge an Reichssilber-, Nickel= und Kupfermünzen. Schreiben vom Juni 1885;