Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Arbeiterversicherung. Krankenversicherung der Arbeiter. 
Dem vom Reichstag angenommenen Gesetzentwurfe, betreffend die Abänderung 
des Gesetzes über die Krankenversicherung der Arbeiter, wurde seitens des Bundes- 
rats die Zustimmung erteilt. 1) 
Unfallversicherung im Transport= und Baugewerbe und in der 
Land= und Forstwirtschaft. Im Oktober 1884 legte Bismarck dem Bundes- 
rat die Gesetzentwürfe wegen Ausdehnung der Unfallversicherung auf die land- 
und forstwirtschaftlichen Arbeiter und über die Ausdehnung der Kranken= und 
Unfallversicherung auf die Transport= und Baugewerbe vor. 2) Der letztere 
Gesetzentwurf begegnete im Bundesrat keinem Bedenken. 32) Dagegen erfolgte 
die Annahme des Gesetzentwurfs, betreffend die Unfallversicherung der in 
land= und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, nicht ohne 
voraufgegangene lebhafte und umfangreiche Erörterungen. Unter anderm 
verlangte Braunschweig Ausschluß der landesherrlichen Forstgrundstücke von 
der Unfallversicherung; Bayern hatte eine Reihe von Ausstellungen, welche 
zum Teil auch von Württemberg und Baden geteilt wurden. Die Gegner 
betonten, daß der Entwurf zu tief in die landwirtschaftlichen Verhältnisse ein- 
griffe und Zwistigkeiten hervorrufen würde. Das Transport-Unfallgesetz wurde 
demnächst vom Reichstag angenommen, das agrarische Unfallgesetz dagegen blieb 
im Reichstag unerledigt. 
Unfallversicherung für Beamte. Mitte April 1885 legte Bismarck 
dem Bundesrate den Gesetzentwurf, betreffend die Fürsorge für Beamte und 
deren Hinterbliebene infolge von Unfällen, vor, 1) welcher aber in dieser Session 
des Bundesrats nicht mehr zur Erledigung gelangte. 5) 
2. den Entwurf von Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze wegen Abänderung der 
Maaß= und Gewichtsordnung. Schreiben vom August 1884. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 376 
v. 13. 8. 84; 3. den Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend die äußersten Grenzen 
der im öffentlichen Verkehr noch zu duldenden Abweichungen der Maaße und Maaßwerk- 
zeuge, Gewichte und Waagen von der absoluten Richtigkeit. Schreiben vom März 1885. 
„Nat.-Ztg.“ Nr. 340 v. 3. 6. 85. 
1) In Kohls Bismarck-Regesten ist übersehen die an den Bundesrat gerichtete Vorlage 
des Reichskanzlers, betreffend den Rechnungsabschluß der Gemeinde-Krankenversicherungs- 
kassen für Dezember 1884. Schreiben cirka vom 1. März 1885. 
2) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Mitteilungen aus der Bundesrats-Drucksache 
finden sich in der „Nordd. Allg. Z#g.“ Nr. 503 v. 26. 10. 84, der „Nat.-Ztg.“ Nr. 591 
v. 26. 10. 84. Nach Schulteß Geschichtskalender 1884, S. 105, datirt die Reichskanzler- 
Vorlage vom 23. Oktober 1884. 
3) Die Beschlüsse der Bundesratsausschüsse findet man in der „Nat.-Ztg.“ Nr. 655 
v. 1. 12. 84. 
4) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Wortlaut in der „Nordd. Allg. Ztg.“ 
Nr. 175 v. 16. 4. 85. 
5) Ueber die Ausschußsitzung vgl. die „Nat.-Ztg.“ Nr. 302 v. 2. 7. 85 und Nr. 386 
v. 30. 8. 85. 
 
	        
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