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von Aenderungen des Zolltarifs legte Bismarck Mitte Februar 1885 1) dem
Bundesrat den Entwurf von Bestimmungen vor, die für den Fall der vor-
läufigen Inkraftsetzung des erhöhten Roggenzolls in Bezug auf die Einfuhr
des in Spanien und den übrigen meistbegünstigten Ländern produzirten Roggens
zu treffen sein würden. Die Beschlüsse des Bundesrats finden sich in der
Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 20. Februar 1885, Centralblatt für
das Deutsche Reich 1885 S. 47.
Der Abgeordnete Scipio hatte im Reichstag einen Antrag gestellt, wonach
der frühere, niedrigere Zollsatz auch auf solche vor dem 15. Januar 1885
abgeschlossenen Verträge Anwendung finden sollte, welche die Lieferung von
Waren in Hamburg, Bremen, Antwerpen oder Rotterdam zum Gegenstande
hatten, wenn glaubhaft nachgewiesen wurde, daß die Waren schon bei Abschluß
des Vertrages zur Einfuhr in das Zollinland bestimmt waren. Wie offiziös
berichtet wurde, war den betreffenden Ausschüssen des Bundesrats im April
1885 eine Vorlage des Reichskanzlers?) zugegangen, in welcher, soweit berechtigte
Interessen in Frage kamen, unter entsprechenden Kautelen gegen Mißbrauch
eine Regelung der Angelegenheit angestrebt wurde. Der zustimmende Beschluß
des Bundesrats erfolgte in der Sitzung vom 16. April 1885 („Nordd. Allg.
tg.“ Nr. 183 v. 21. 4. 85). 3)
Zoll auf Petroleumfässer. Schon vor längerer Zeit war infolge
von Anregungen aus den beteiligten gewerblichen Kreisen seitens der Reichs-
regierung die Frage in Erörterung gezogen worden, ob die Holzgefäße, in
welchen die Butter vom Auslande nach Deutschland gelangt, einer besonderen
Verzollung als Böttcherwaren unterworfen werden sollten. Die Angelegenheit
kam aber nicht zum Abschluß. Neuerdings hatten sich die Klagen in betreff
der Verwertung der leeren Fässer, in denen das amerikanische Petroleum nach
1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Vergl. die „Nat.-Zlg. Nr. 110 v. 16. 2. 85.
2) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Vergl. die „Nat.-Ztg. Nr. 238 v. 15.4. 85.
3) Ferner sind in Kohls Bismarck-Regesten übersehen die an den Bundesrat gerichteten
Vorlagen des Reichskanzlers, betr. 1. den Handels= und Schiffahrtsvertrag zwischen dem
Deutschen Reich u. Griechenland v. 8. Juli 1884. Schreiben v. Boettichers, d. d. 18. Okt.
1884, Drucks. Nr. 95 in der S. 94 Note 4 citirten Quelle; 2. den Antrag Preußens,
betr. einen Zusatz zum § 12 des Gesetzes wegen Erhöhung der Tabaksteuer vom 16. Juli
1879. Schreiben vom Dez. 1884, „Nat.-Ztg.“ Nr. 710 v. 27. 12. 84; 3. die Gestattung
einer zollfreien Einfuhr von Baumwollengarnen. Schreiben (in Vertr. v. Burchard) vom
30. Jan. 1885, Drucks. Nr. 16 in der S. 94 Note 4 citirten Quelle; 4. den Freundschafts-
und Handelsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der südafrikanischen Republik.
Schreiben vom Februar 1885, „Nat.-Ztg.“ Nr. 121 v. 20. 2. 85; 5. den Freundschafts-
und Handelsvertrag zwischen Deutschland und dem König von Birma. Schreiben vom
April 1885, „Nat.-Ztg.“ Nr. 268 v. 26. 4. 85; 6. den am 10. Mai 1885 mit Spanien
abgeschlossenen Vertrag, betr. einige Abänderungen des Tarifs des deutsch-spanischen
Handels= und Schiffahrtsvertrags vom 12. Juli 1883. Schreiben vom Mai 1885.