Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Ansichten, über welche der Bundesrat bisher keine Beschlüsse gefaßt hat und 
in betreff deren ich, soweit ich mir überhaupt eine feststehende Meinung schon 
gebildet habe, zu deren Kundgebung im jetzigen Stadium nicht berufen bin. 
Ich glaube auch nicht, daß der Bundesrat gegenwärtig schon in der Lage sein 
wird, zu den in diesen Fragen angeregten Punkten Stellung zu nehmen; 
wenigstens würde ich als Vertreter Seiner Majestät des Kaisers und Königs 
von Preußen und geschäftsleitender Vorsitzender noch nicht im stande sein, 
bezüglich der wichtigsten der angeregten Fragen bestimmte Anträge bei Seiner 
Majestät dem Kaiser behufs Vorlage an den Bundesrat zu befürworten. 
Unter Bezugnahme auf den Schluß meiner Erklärung vom 6. Februar 
wiederhole ich den Ausdruck meiner Ueberzeugung, daß die Kaiserliche Regierung 
und der Bundesrat wohlthun werden, ihre Entschließungen nicht festzulegen, 
bevor sie dieselben nicht an der Hand der Erfahrung geprüft haben. Dies wird 
nicht der Fall sein können, solange uns nicht ausreichende Berichte und Anträge 
amtlicher Organe auf Grund von Beobachtung und Erfahrung an Ort und 
Stelle vorliegen. Zu diesem Behuf wird die Einsetzung solcher Organe den 
weiteren Entschließungen über die rechtliche Gestaltung der Verhältnisse vorher- 
gehen müssen. 
Die Erwägungen in letzterer Beziehung würden, wenn es dem Bundesrat 
nicht gelänge, die Zustimmung des Reichstags zu seiner Vorlage zu erlangen, 
nur einen akademischen Charakter haben, da in dem Fall die beabsichtigte 
Organisation kolonialer Behörden überhaupt nicht ausführbar sein und die 
Kaiserliche Regierung gezwungen sein würde, bis auf weiteres auf dieselbe zu 
verzichten. 
Der Geheime Legationsrat im Auswärtigen Amt Humbert) 
(geboren 10. Februar 1839, gestorben am 12. Juli 1898). 
Geheimrat Humbert war ein Beamter von ganz außerordentlicher Arbeits- 
kraft. Er ging in seiner Thätigkeit so vollständig auf, daß er in der Arbeit 
trotz seines glücklichen Familienlebens seine Häuslichkeit völlig vergessen konnte. 
1) Georges André Paul Humbert entstammt einer Hugenottenfamilie, die unter dem 
Großen Kurfürsten 1686 mit andern Refugies Aufnahme in Berlin fand. Damals 
wanderte Charles Humbert ein, der bis dahin Procureur du Parlement in Metz gewesen 
war und 1718 in Berlin starb. Sein Sohn war Notar und Eigentümer des Hauses 
Brüderstraße 27. Humbert trat im Jahre 1859 in den Justizdienst ein und wurde nicht 
lange nach seiner im Jahre 1865 erfolgten Ernennung zum Gerichtsassessor zur kommissa- 
rischen Beschäftigung im auswärtigen Dienste einberufen. Er erhielt demnächst im Jahre 
1872 den Charakter als Legationsrat, wurde 1874 zum Wirklichen Legationsrat und 1886 
zum Wirklichen Geheimen Legationsrat mit dem Range der Räte erster Klasse befördert 
und durch Allerhöchste Bestallung vom 14. Januar 1895 zum Unterstaatssekretär im Staats- 
ministerium ernannt.
	        
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