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Erörterungen sind diejenigen Vorschläge ausgewählt, welche als geeignet bezeichnet
werden können, den Gegenstand einer Beratung von Sachverständigen zu bilden,
gleichzeitig aber noch einige weitere Punkte aufgestellt, bezüglich deren es wün-
schenswert ist, sie in den Kreis dieser Erörterungen zu ziehen.“
Ein hiernach entworfenes Programm für eine Engquete über die Revision
des Patentgesetzes, bestehend in 22 Fragen nebst Erläuterungen, ist gleichzeitig
dem Bundesrate unterbreitet worden. Das Programm umfaßt alle in neuerer
Zeit zur Diskussion gelangten Vorschläge wegen Revision des Gesetzes, soweit
dieselben nicht von vornherein als unannehmbar zu bezeichnen sind oder lediglich
in das Gebiet der legislatorischen Formulirungstechnik fallen. — Die Wünsche
und Vorschläge, welche innerhalb der industriellen und technischen Kreise bezüglich
der Revision des Patentgesetzes im Laufe der letzten Jahre hervorgetreten sind,
haben eine so weitreichende Bedeutung, sie sind so vielfach von persönlichen
Interessen beziehungsweise erlittenen Enttäuschungen beeinflußt und gehen dabei
so weit auseinander, daß die Veranstaltung einer Enquete für zweckmäßig
erachtet wird, um Klärung über die einschlagenden Fragen zu gewinnen. An
den Bundesrat wird deshalb der Antrag gestellt: „Der Bundesrat wolle zur
Veranstaltung entsprechender Erörterungen seine Zustimmung geben, die Fragen,
welche dabei in Betracht gezogen werden sollen, feststellen und zugleich über die
weitere Behandlung der Sache sich schlüssig machen. Es möchte sich, so
heißt es weiter, empfehlen, zunächst eine Kommission zu wählen, welcher außer
einem Mitglied des Bundesrats der Präsident und zwei ständige Mitglieder
des Patentamts sowie je ein hervorragender Repräsentant der mechanischen und
der chemischen Technik anzugehören haben würden. Die Kommission würde
dem Reichskanzler geeignete Vorschläge für die Wahl der zu hörenden Sach-
verständigen zu machen, demnächst über den Gang der Erörterungen im einzelnen
zu beschließen, an den Verhandlungen selbst teilzunehmen und über deren Er-
gebnis begutachtenden Bericht zu erstatten haben. Die Leitung der Verneh-
mungen dürfte, da sie eine eingehende Kenntnis des Patentwesens voraussetzt,
dem Präsidenten des Patentamts zu übertragen sein. Den Bundesregierungen
dürfte anheimzugeben sein, solche Sachverständige, auf deren Vernehmung sie
Wert legen, dem Reichskanzler zu bezeichnen; letzterem würde die Berufung der
Sachverständigen überlassen werden können.“
Der Bundesrat erklärte sich damit einverstanden.
Literarkonvention. Der Reichskanzler legte dem Bundesrat im
März 1886 1) unter Bezugnahme auf die Mitteilung an die verbündeten Regie-
1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. „Nat.-Ztg.“ Nr. 171 v. 13. 3. 86.
Auch das oben erwähnte Schreiben des Reichskanzlers vom 5. Februar 1886 vermißt man
in den erwähnten Regesten. Dasselbe gilt von den Vorlagen desselben an den Bundesrat,
betreffend: 1. den mit Serbien geschlossenen Vertrag über den gegenseitigen Schutz der