Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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wenigstens zu einem erheblichen Teile, durch den Reichshaushaltsetat für 1887/88 
bereit zu stellen sein. Für die Beteiligten ist es jedoch von Wichtigkeit, über 
die Stellung der hohen Bundesregierungen zur Sache baldmöglichst vergewissert 
zu werden, indem das Unternehmen als gescheitert wird betrachtet werden 
müssen, wenn die Mehrheit der Hohen Regierungen für eine Unterstützung aus 
Reichsmitteln sich nicht aussprechen sollte. — Der vorgelegte Plan über die 
Finanzirung der Ausstellung beruht, was die Einnahmen und Ausgaben betrifft, 
auf Schätzungen, die sich einer sicheren Beurteilung entziehen. Somit steht es 
auch noch dahin, ob aus den vorgesehenen Mitteln die Kosten des Unter- 
nehmens sich werden decken lassen. Ist dies nicht der Fall, so entsteht die 
Frage, wer für das Defizit aufkommen soll. Die Gesuchsteller gehen hierüber 
hinweg. Zwar ist in der erwähnten Eingabe vom 14. Mai d. J. von einem 
Garantiefonds die Rede; allein es ist nicht gesagt, in welcher Art und zu 
welchem Betrage derselbe aufgebracht werden soll. In jedem Falle würde die 
Gewährung eines Reichszuschusses von der Bedingung abhängig zu machen 
sein, daß in dieser Beziehung eine vollkommen ausreichende Garantie geschaffen 
wird. — Dem Bundesrat wird anheim gegeben, darüber Beschluß zu fassen, 
ob unter Voraussetzung der Erfüllung der erwähnten Bedingung in den Reichs- 
haushaltsetat für 1887/88 unter den einmaligen Ausgaben ein Betrag von 
3000000 X. Zuschuß zu den Kosten einer im Jahre 1888 zu veranstaltenden 
allgemeinen deutschen Industrie-Ausstellung aufgenommen werden soll.“ 
Der Bundesrat beschloß in seiner Plenarsitzung vom 2. Juli 1886, daß 
schon mit Rücksicht auf die ablehnende Haltung eines großen Teils der Industrie 
gegenüber dem für das Jahr 1888 geplanten Ausstellungsunternehmen von 
der Einstellung eines Betrages von 3 Millionen Mark in den Reichshaushalts- 
etat des Jahres 1887/88 abzusehen sei. 1) 
Im April 1886 unterbreitete der Kanzler?) dem Bundesrat den Antrag: 
„Die Einstellung der zur Errichtung einer physikalisch-technischen Reichsanstalt 
für die experimentelle Förderung der exakten Naturforschung und der Präzisions- 
technik erforderlichen Geldmittel in den Reichshaushaltsetat für 1887/88 auf 
der Grundlage der in der bezüglichen Denkschrift enthaltenen Vorschläge schon 
jetzt zu genehmigen.“ Der Bundesrat beschloß, dem Antrag zuzustimmen und 
die Einstellung der ersten Rate der einmaligen Ausgaben in den Reichshaushalts- 
etat für 1887/88 auf Grundlage der in der bezüglichen Denkschrift enthaltenen 
Vorschläge im Betrage von 300 000 Mark schon jetzt zu genehmigen. Die 
1) Aeußerungen der Presse über diesen bedeutsamen Beschluß des Bundesrats finden 
sich in der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 307 u. 309 v. 6. und 7. 7. 86, „Nat.-Ztg.“ Nr. 403 
v. 3. 7. 86, „Deutsches Tagebl.“ Nr. 179 v. 5. 7. 86, „Westdeutsche Ztg.“ Nr. 154 v. 
6. 7. 86. 
2) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen „Nat.-Ztg.“ Nr. 256 v. 16. 4. 86, 
Nr. 373 v. 17. 6. 86.
	        
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