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wenigstens zu einem erheblichen Teile, durch den Reichshaushaltsetat für 1887/88
bereit zu stellen sein. Für die Beteiligten ist es jedoch von Wichtigkeit, über
die Stellung der hohen Bundesregierungen zur Sache baldmöglichst vergewissert
zu werden, indem das Unternehmen als gescheitert wird betrachtet werden
müssen, wenn die Mehrheit der Hohen Regierungen für eine Unterstützung aus
Reichsmitteln sich nicht aussprechen sollte. — Der vorgelegte Plan über die
Finanzirung der Ausstellung beruht, was die Einnahmen und Ausgaben betrifft,
auf Schätzungen, die sich einer sicheren Beurteilung entziehen. Somit steht es
auch noch dahin, ob aus den vorgesehenen Mitteln die Kosten des Unter-
nehmens sich werden decken lassen. Ist dies nicht der Fall, so entsteht die
Frage, wer für das Defizit aufkommen soll. Die Gesuchsteller gehen hierüber
hinweg. Zwar ist in der erwähnten Eingabe vom 14. Mai d. J. von einem
Garantiefonds die Rede; allein es ist nicht gesagt, in welcher Art und zu
welchem Betrage derselbe aufgebracht werden soll. In jedem Falle würde die
Gewährung eines Reichszuschusses von der Bedingung abhängig zu machen
sein, daß in dieser Beziehung eine vollkommen ausreichende Garantie geschaffen
wird. — Dem Bundesrat wird anheim gegeben, darüber Beschluß zu fassen,
ob unter Voraussetzung der Erfüllung der erwähnten Bedingung in den Reichs-
haushaltsetat für 1887/88 unter den einmaligen Ausgaben ein Betrag von
3000000 X. Zuschuß zu den Kosten einer im Jahre 1888 zu veranstaltenden
allgemeinen deutschen Industrie-Ausstellung aufgenommen werden soll.“
Der Bundesrat beschloß in seiner Plenarsitzung vom 2. Juli 1886, daß
schon mit Rücksicht auf die ablehnende Haltung eines großen Teils der Industrie
gegenüber dem für das Jahr 1888 geplanten Ausstellungsunternehmen von
der Einstellung eines Betrages von 3 Millionen Mark in den Reichshaushalts-
etat des Jahres 1887/88 abzusehen sei. 1)
Im April 1886 unterbreitete der Kanzler?) dem Bundesrat den Antrag:
„Die Einstellung der zur Errichtung einer physikalisch-technischen Reichsanstalt
für die experimentelle Förderung der exakten Naturforschung und der Präzisions-
technik erforderlichen Geldmittel in den Reichshaushaltsetat für 1887/88 auf
der Grundlage der in der bezüglichen Denkschrift enthaltenen Vorschläge schon
jetzt zu genehmigen.“ Der Bundesrat beschloß, dem Antrag zuzustimmen und
die Einstellung der ersten Rate der einmaligen Ausgaben in den Reichshaushalts-
etat für 1887/88 auf Grundlage der in der bezüglichen Denkschrift enthaltenen
Vorschläge im Betrage von 300 000 Mark schon jetzt zu genehmigen. Die
1) Aeußerungen der Presse über diesen bedeutsamen Beschluß des Bundesrats finden
sich in der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 307 u. 309 v. 6. und 7. 7. 86, „Nat.-Ztg.“ Nr. 403
v. 3. 7. 86, „Deutsches Tagebl.“ Nr. 179 v. 5. 7. 86, „Westdeutsche Ztg.“ Nr. 154 v.
6. 7. 86.
2) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen „Nat.-Ztg.“ Nr. 256 v. 16. 4. 86,
Nr. 373 v. 17. 6. 86.