Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz aus, wo es ihm, in Uebereinstimmung 
mit seinen Instruktionen, gelang, die territoriale Organisation dieser Ver— 
sicherungsart durchzusetzen, womit es auch ermöglicht wurde, diesem Gesetze auf 
den ersten Anlauf im Reichstage eine freilich knappe Mehrheit zu verschaffen. 
Mit dem Fürsten Bismarck stand Landmann in keiner näheren Verbindung; 
er zählte indes zu denjenigen Mitgliedern des Bundesrats, mit welchen sich 
der Fürst gelegentlich der Beratungen über das Invaliditäts- und Alters— 
versicherungsgesetz im Foyer des alten Reichstagsgebäudes in einem Gruppen— 
bild photographiren ließ. 
Aus seiner juristischen schriftstellerischen Thätigkeit heben wir hervor: den 
großen Kommentar zur Reichsgewerbeordnung, den Kommentar zum Unfall— 
versicherungsgesetz und den in Gemeinschaft mit dem Königlich bayerischen Ober— 
Regierungsrat Rasp verfaßten Kommentar zum Invaliditäts= und Alters- 
versicherungsgesetz, dessen von Landmann verfaßte Einleitung eine systematische 
Darstellung des ganzen Gesetzes in sich birgt. 
Oberzollrat im Finanzministerium Geiger!) 
(geboren am 13. April 1843). 
Ober-Regierungsrat Heller2) 
(geboren am 1. Juli 1838) 
wurde am 19. Februar 1887 zum stellvertretenden Bevollmächtigten Bayerns 
zum Bundesrat ernannt und blieb in dieser Stellung, auch nachdem er bald 
darauf zum Ministerialrate befördert, später zum Staatsrat im ordentlichen Dienste 
ernannt und im Jahre 1899 an die Spitze des bayerischen Obersten Landes- 
1) v. Geiger wurde am 1. Mai 1892 zum Ministerialrat befördert und ist bis in 
die neuste Zeit im Bundesrat thätig als Mitglied des III. und VII. Ausschusses. Haupt- 
sächliche Referate desselben: Zollanschlußangelegenheiten, Zollverwaltungkosten-Etats und 
Abrechnungswesen, Branntweinsteuerangelegenheiten. Mehrfach als stellvertretender, stimm- 
führender Bevollmächtigter für Sachsen-Meiningen in Fällen der Beurlaubung des Staats- 
rats Freiherr von Stengel thätig. 
2) Wilhelm Ritter von Heller, geboren in dem Pfarrdorfe Beerbach bei Nürnberg, 
besuchte das Gymnasium in Nürnberg, die Universität in Erlangen und Leipzig, bestand 
die zweite juristische Prüfung 1862, wurde 1865 als Hilfsarbeiter in das Staatsministerium 
der Justiz berufen, 1866 als Assessor am Stadtgericht München links der Isar angestellt, 
1868 zum Assessor am Bezirksgericht München rechts der Isar befördert, 1873 an das 
Bezirksgericht München links der Isar versetzt, 1874 in das Staatsministerium der Justiz 
berufen und in diesem 1875 zum Bezirksgerichtsrat, 1879 zum Ersten Staatsanwalt, 
1881 zum Ministerialassessor, 1885 zum Ober-Regierungsrat, 1887 zum Ministerialrat 
befördert; am 18. Juni 1897 zum Staatsrat im ordentlichen Dienste und unter Belassung 
in dieser Stellung am 12. Oktober 1899 zum Präsidenten des Obersten Landesgerichts 
ernannt.
	        
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