Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

— 259 — 
Münzwesen.!) 
Unfallversicherung. Die hauptsächlichsten Vorlagen, mit denen der 
Bundesrat von dem Reichskanzler beschäftigt wurde, waren: 
1. Der Gesetzentwurf, betreffend die Unfallversicherung der Seeleute. Schreiben 
vom Oktober 1886.2) Derselbe erfuhr in den Ausschüssen verschiedene Abände- 
rungen, durch welche jedoch das Prinzip, die versicherten Personen zu Beiträgen für 
die Unfallversicherung nicht heranzuziehen, intakt geblieben war. Dagegen war in 
Bezug auf die Krankenversicherung, deren Lasten der Rheder bisher allein zu tragen 
hatte, neu bestimmt, daß die Rheder berechtigt sein sollen, bei den Lohn= und 
Gehaltszahlungen zwei Pfennige von jeder vollen Mark einzubehalten. Ferner 
sollte unter § 1 des Gesetzentwurfs fallenden Personen, welche nach den Bestim- 
mungen des Krankenkassengesetzes gegen Krankheit versichert sind, in dem Falle 
eines Betriebsunfalls vom Beginne der 5. bis zum Ablaufe der 13. Woche 
nach dem Eintritt des Unfalls ein Krankengeld von mindestens zwei Drittel 
des zu Grunde gelegten Arbeitslohnes gewährt werden. Die Differenz zwischen 
diesen zwei Dritteilen und dem gesetzlichen oder statutenmäßig niedrigeren Kranken- 
gelde sollte der beteiligten Krankenkasse von dem Unternehmer des Betriebs er- 
stattet werden, in welchem der Unfall sich ereignet hat. 
Bei der Verhandlung der Vorlage im Plenum des Bundesrats bemerkte 
der Bevollmächtigte für Hamburg, „daß die hamburgische Regierung, obgleich 
sie die Unfallversicherung auch der Seeleute für wünschenswert halte, doch dem 
Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen vermöge, da sie 
— von andern Bedenken abgesehen — namentlich die vorgeschlagene Regelung 
der zu leistenden Beiträge als eine den gegebenen Verhältnissen entsprechende 
und zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes geeignete nicht erachten 
könne“. — Der Bevollmächtigte für Bremen erklärte: „die bremische Regierung, 
obwohl sie nicht verkenne, daß die Vorlage durch die Ausschußanträge eine 
wesentliche Verbesserung erfahren habe, sei doch der Ansicht, daß das Gesetz 
auch in seiner vorliegenden Gestalt noch eine so erhebliche Schädigung des 
1) Ausschußantrag, betreffend die Ausprägung von Nickelmünzen zu 20 Pfennig. 
„Nat.-Ztg.“ Nr. 614 v. 4. 11. 86. Ich erwähne noch die in Kohls Bismarck-Regesten 
übersehenen Vorlagen des Reichskanzlers an den Bundesrat, betreffend 1. die Ausprägung 
von Einpfennigstücken in Höhe von 400 000 Mark, Schreiben vom November 1886 
„Nat.-Ztg.“ Nr. 607 v. 2. 12. 86, 2. die Nachweisung über die den einzelnen Bundes- 
staaten bis Ende Dezember 1886 überwiesenen Beträge an Reichs-Silber-, Nickel- und 
Kupfermünzen, Schreiben vom Januar 1887, 3. die Uebersichten über die auf den deutschen 
Münzstätten im Jahre 1886 erfolgte Ausprägung von Reichs-Gold= und Silbermünzen, 
Schreiben vom Mai 1887. 
2) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. „Nordd. Allg. Ztg“ Nr. 509 und 511 
v. 31. 10. u. 2. 11. 86, „Nat.-Ztg.“ Nr. 607 u. 610 v. 29. u. 30. 10. 86. Beschlüsse der 
Ausschüsse des Bundesrats „Nordd. Allg. 31g.“ Nr. 588 v. 16. 12. 86.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.