5. Dost- und Felegraphenwesen.)
6. Marine und Schiffahrt.2)
7. Kriegswesen.
Friedensstärke des deutschen Heeres. Im November 1886 legte
Bismarck dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Friedens-
präsenzstärke des deutschen Heeres, zur Genehmigung vor, 3) die anstandslos
erfolgte. Um so heftigere Kämpfe entbrannten darüber im Reichstag. In der
Sitzung vom 13. Januar 1887 fand auf Anregung Preußens ein Meinungs-
austausch darüber statt, welche Stellung der Bundesrat gegenüber abweichenden
Beschlüssen des Reichstags zu der Militärgesetzvorlage einzunehmen haben werde,
und am folgenden Tage, den 14. Jannuar, beschäftigte sich der Bundesrat direkt
mit der Auflösung des Reichstags. Auf Antrag Preußens wurde einstimmig
beschlossen, den Reichstag mit Rücksicht auf die von demselben zu dem Gesetz-
entwurf, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, in zweiter
Lesung gefaßten Beschlüsse aufzulösen. Amtlich ist über die Verhandlungen
bezüglich dieses Gegenstandes nichts mitgeteilt; es verlautet aber, daß ein süd-
deutscher Minister bei dem „Meinungsaustausch“ über die Vorlage auf die-
jenigen Verhältnisse hingewiesen habe, welche die Neuwahlen nach seiner Ansicht
als schwierig erscheinen ließen. Darauf hin beschloß der Bundesrat, dem neu-
1) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs-
kanzlers an den Bundesrat, betreffend 1. das Schlußprotokoll über die Beratungen der
zweiten internationalen Konferenz zu Bern über Herbeiführung einer technischen Einheit im
Eisenbahnwesen. Schreiben vom September 1886, „Nat.-Ztg.“ Nr. 657 vom 27. 11. 86,
2. die Uebereinkunft bezüglich der zollsicheren Einrichtung der Eisenbahnwagen im
internationalen Verkehr, Schreiben (des Stellvertreters des Reichskanzlers, v. Boetticher,)
vom 23. November 1886, Nr. 120 der Drucks. a. a. O., 3. den Entwurf einer Erklärung
zu den Artikeln 2 und 4 des internationalen Vertrags zum Schutze der unterseeischen
Telegraphenkabel vom 14. März, Schreiben vom November 1886, 4. den Gesetzentwurf
zur Ergänzung des Gesetzes, betreffend Postdampsschiffsverbindungen mit überseeischen
Ländern vom 6. April 1885, Schreiben vom Mai 1887, „Nat.-Ztg.“ Nr. 258 v. S. 5. 87
und Nr. 261 v. 10. 5. 87, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 212 v. 9. 5. 87.
2) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehene Vorlage, betreffend den
Entwurf der Grundsätze eines einheitlichen Systems der Bezeichnung der Fahrwasser und
Untiefen in den deutschen Küstengewässern, Schreiben vom Juni 1887. „Nordd. Allg. Ztg.“
Nr. 274 v. 16. 6. 87, Nr. 379 v. 17. 8. 87, Nr. 300 v. 1. 7. 87 u. „Nat.-Ztg.“
Nr. 448 v. 17. 8. 87.
3) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen.