Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Nur einmal hatte v. Starck Gelegenheit, bei einer Abstimmung im Justiz- 
ausschusse mit der schwarzburg-rudolstädtischen Stimme entscheidend mitzuwirken, 
da er als Stellvertreter bei der Beratung des Entwurfs zum Alters= und 
Invaliditäts-Versicherungsgesetz in derjenigen Sitzung zu stimmen berufen war, 
in welcher die Mitaufnahme der Altersversicherung zur Frage stand. Dieselbe 
wurde vom Fürsten Bismarck aus politischen Rücksichten sehr gewünscht und 
durch die Abstimmung Starcks bei sonstiger Stimmengleichheit zum Beschluß 
erhoben.
	        
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