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angezeigt und wird der Beanstandung um so weniger begegnen, als inzwischen
dem vorhandenen Bedürfnis nach Münzen von 20 Pfennig durch die auf Grund
des Gesetzes vom 1. April 1886 und in Ausführung des Bundesratsbeschlusses
vom 4. November desselben Jahres erfolgte Ausprägung von Zwanzigpfennig-
stücken in Nickellegirung auch anderweit entsprochen ist.
Im Hinblick auf die Bestände der Reichsbank an Silbermünzen zu 20 Pfennig
dürfte der umzuprägende Betrag unbedenklich auf 5 Millionen Mark festzustellen
und diese Summe je zur Hälfte in silbernen Fünf= und Zweimarkstücken aus-
zuprägen sein. — Bei Verteilung der Prägung auf die einzelnen Münzstätten
werden die in dem Bundesratsbeschlusse vom 19. Februar 1877 Punkt 3 be-
stimmten Prozentsätze mit der Maßgabe zu Grunde zu legen sein, daß der bisher
der Münzstätte in Darmstadt zugewiesene Prozentsatz den übrigen Münzstätten
nach Maßgabe ihrer Verhältniszahl zuwächst."
Zustimmender Beschluß des Bundesrats.
Ausprägung von Einpfennigstücken. Im März 1888 richtete
Bismarck an den Bundesrat das nachstehende Schreiben: 1) „Von den nach
Maßgabe des Bundesratsbeschlusses vom 16. Dezember 1886 auszuprägenden
Einpfennigstücken im Betrage von etwa 400 000 Mark sind den Regierungen
von Bayern. Sachsen und Baden rund 57000 Mark überwiesen worden,
während der Rest von rund 343000 Mark zur Verfügung des Reichs ver-
blieben ist. Von diesen 343000 Mark waren bis zum 29. v. M. rund
253.000 Mark ausgeprägt und der Reichsbank überlassen, so daß der noch
auszuprägende Betrag sich auf rund 90 000 Mark beziffert, wovon auf die
Münzstätte in Berlin etwa 67000 Mark, in Karlsruhe etwa 11000 Mark,
in Hamburg etwa 12000 Mark entfallen. Der Uebergang der an die
Reichsbank abgelieferten Einpfennigstücke in den Verkehr hat sich bei anhaltend
starker Nachfrage rasch vollzogen, und zwar stellte sich der Verbrauch in der
Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1887 auf 69 109,63 Mark, vom 1. April
bis 30. Juni 1887 auf 58 860 Mark, vom 1. Juli bis 30. September 1887
auf 42 385,29 Mark, vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1887 auf 78520 Mark,
mithin im Jahre 1887 auf 248 874,32 Mark und während der Monate Januar
und Februar 1888 auf 60 025,90 Mark. — Eine Abnahme des Bedarfs ist
für die nächste Zeit nicht zu erwarten, im Gegenteil erscheint eine Steigerung
keineswegs ausgeschlossen, insbesondere dürfte das bei dem Bundesrat beantragte
Verbot des Umlaufs fremder Scheidemünzen — sobald dasselbe erlassen wird
— in Elsaß-Lothringen erhöhte Nachfrage nach Einpfennigstücken zur Folge
haben. — Da die noch rückständigen Prägungen binnen kurzem beendigt sein
werden, empfiehlt es sich, eine weitere Ausprägung solcher Münzen alsbald zu
1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen.