Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Bundesrats zu dem Elaborate seiner Ausschüsse kommen wir in seiner nächsten 
Session 1888/89 zu sprechen.) 
Sozialistengesetz. In der Sitzung vom 15. Dezember 1887 genehmigte 
der Bundesrat auf den Antrag des Justizausschusses die Verlängerung der 
Gültigkeitsdauer des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der 
Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878. Außerdem genehmigte der Bundesrat 
die Verlängerung des sogenannten kleinen Belagerungszustandes für Berlin, 
Hamburg, Stettin, Offenbach, Leipzig und Umgegend und die Neueinführung 
für den Stadtkreis Spandau, Frankfurt a. M. und Umgegend. 
Geistiges Eigentum.2) 
1) Ich erwähne noch die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs- 
kanzlers an den Bundesrat, betreffend 1. die Formen des Verfahrens und den Geschäfts- 
gang des Reichsversicherungsamts sowie das Verfahren vor den auf Grund des Gesetzes 
vom 5. Mai 1886 und vom 13. Juli 1887 errichteten Schiedsgerichten, Schreiben vom 
ktober 1887, „Nat.-Ztg.“ Nr. 550 v. 15. 10. 87 und „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 481 vom 
15. 10. 87, 2. die Bildung einer Berufsgenossenschaft der Unternehmer land= und forst- 
wirtschaftlicher Betriebe für das Gebiet des Herzogtums Sachsen-Altenburg, Schreiben vom 
November 1887, 3. die Vermehrung der Schiedsgerichte der Tiefbau-Berufsgenossenschaft, 
Schreiben vom November 1887, 4. die Unfallversicherung der Ofensetzer, Bohner und 
anderer Bauhandwerker, Schreiben vom November 1887, 5. die Inkraftsetzung des Bau- 
Unfall= und des See-Unfallversicherungsgesetzes, Schreiben vom Dezember 1887, 6. die 
Bildung einer Berufsgenossenschaft der Unternehmer land= und forstwirtschaftlicher Betriebe 
für das Gebiet des Fürstentums Reuß jüngerer Linie, Schreiben vom Januar 1888, 7, den 
Geschäftsbericht des Reichsversicherungsamts für das Jahr 1887, Schreiben vom Februar 1888, 
8. die Inkraftsetzung der Unfall= und Krankenversicherung für land= und forstwirtschaftliche 
Betriebe in Preußen, Waldeck und Pyrmont sowie für die freie und Hansestadt Lübeck, 
Schreiben vom März 1888, „Nat.-Ztg.“ Nr. 179 v. 18. 3. 88, 9. die Bildung von drei 
Berufsgenossenschaften der Unternehmer land= und forstwirtschaftlicher Betriebe in Elsaß-Loth= 
ringen, Schreiben vom April 1888, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 190 v. 22. 4. 88, 10. die Nach- 
wahl eines zweiten Stellvertreters des zweiten, von den Berufsgenossenschafts-Vorständen aus 
ihrer Mitte gewählten nichtständigen Mitgliedes des Reichsversicherungsamtes, Schreiben 
vom Mai 1888, 11. die Modalitäten der Wahl der nichtständigen Mitglieder des Reichs- 
versicherungsamts für Durchführung der land= und forstwirtschaftlichen Unfallversicherung, 
Schreiben vom Juli 1888. 
2) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs- 
kanzlers an den Bundesrat, betreffend 1. den Gesetzentwurf wegen Ausführung der am 
9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Bildung eines internatio- 
nalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, Schreiben vom 
März 1888, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 109 v. 4. 3. 88, 2. den Entwurf einer Verordnung, 
betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft 
wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur 
und Kunst, Schreiben vom Mai 1888, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 219 v. 10. 5. 88, „Nat.= 
Ztg.“ Nr. 276 v. 10. 5. 88.
	        
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