Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Verschiedene Materien. 1) 
2. Präsidium (Reichsbeamte).2) 
3. Reichstag. 
Einführung fünfjähriger Legislaturperioden. Am 23. Februar 
1888 erteilte der Bundesrat dem von den Konservativen, der deutschen Reichs- 
partei und den Nationalliberalen eingebrachten Gesetzentwurfe, betreffend Ein- 
führung fünfjähriger Legislaturperioden, seine Zustimmung. 
4. Zoll- und Steuerwesen. 
Erhöhung der Getreidezölle. Die von dem Reichskanzler im No- 
vember 1887 3) vorgeschlagene Erhöhung erfreute sich der Zustimmung des 
Bundesrats und des Reichstags. 4) 
Zollanschluß von Hamburg. Der Reichskanzler unterbreitete dem 
Bundesrat den II., III., IV., V., VI. und VII. Bericht der Vollzugs- 
1) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs- 
kanzlers an den Bundesrat, betreffend 1. den Entwurf eines Gesetzes über den Schutz von 
Vögeln, Schreiben vom November 1887, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 533 v. 15. 11. 87, 
2. den Gesetzentwurf über den Reingewinn aus kriegsgeschichtlichen Werken des großen 
Generalstabes, Schreiben vom Februar 1888, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 107 v. 3. 3. 88, 
3. die Uebersicht der Geschäfte des Reichsgerichts im Jahre 1887, Schreiben vom Fe- 
bruar 1888. 
2) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs- 
kanzlers an den Bundesrat, betreffend 1. den Gesetzentwurf über die Heimschaffung der 
Hinterbliebenen im Auslande angestellter Reichsbeamten und Personen des Soldatenstandes, 
Schreiben vom Oktober 1887, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 505 v. 28. 10. 87 und „Nat.-Ztg.“ 
Nr. 574 v. 29. 10. 87, 2. den Gesetzentwurf über den Erlaß der Witwen= und Waisengeld- 
beiträge von Angehörigen der Zivilverwaltung, des Reichsheeres und der Marine, Schreiben 
vom November 1887, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 555 v. 27. 11. 87 und Nr. 557 vom 
29. 11.87, 3. die Verordnung, betreffend den Erlaß der Witwen= und Waisengeldbeiträge der 
Reichbankbeamten, Schreiben vom Februar 1888, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 89 v. 22. 2. 88, 
4. die Verordnung über die Kautionen der Beamten bei den Corpsbekleidungsämtern, 
Schreiben vom März 1888, 5. die Verordnung über die Kautionen der Beamten der 
Reichseisenbahnverwaltung, Schreiben vom Juli 1888, 6. die Wahl des Vorsitzenden 
der Reichsschulkommission aus den Verwaltungsbeamten des Reichs, Schreiben vom April 
1888, „Nordd. Allg. Zig.“ Nr. 162 v. 6. 4. 88. 
3) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. 
4) Ausführungsvorschriften des Bundesrats „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 607 v. 29. 12. 87.
	        
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