Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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8. Reichsfinanzen. 1) 
9. Slsaß-lothringische Angelegenheiten. 2) 
2. Gesetzentwurf, betr. die Abänderungen der Wehrpflicht, Schreiben vom Nov. 1887 und 
3. den Entwurf einer Verordnung, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Aus- 
führungsbestimmungen zu dem Gesetz über die Kriegsleistungen, Schreiben v. Febr. 1888, 
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 87 v. 21. 2. 88; 4. den Entwurf einer Kaiserlichen Verordnung 
zur Abänderung der Klasseneinteilung der Orte (Stadt Dieuze), Schreiben v. Mai 1888, 
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 211 v. 5. 5. 88; 5. die Uebersicht der Ergebnisse des Heeres- 
Ergänzungsgeschäfts im Jahre 1887, Schreiben v. Juni 1888. 
1) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs- 
kanzlers an den Bundesrat, betr. 1. die Uebersicht der Reichs-Ausgaben und Einnahmen 
ür das Etatsjahr 1886/87, Schreiben vom Nov. 1887; 2. den Entwurf zum Besoldungs- 
und Pensions-Etat der Reichsbankbeamten für das Jahr 1888, Schreiben v. Nov. 1887; 
3. die Nachweisung der Veränderungen im Bestande des als Eigentum des Reichs fest- 
gestellten Grundbesitzes, Schreiben v. Nov. 1887; 4. den Gesetzentwurf wegen Feststellung 
des Reichshaushalts-Etats für 1888°'89, Schreiben v. Nov. 1887; 5. den Gesetzentwurf, betr. 
die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine 
u. s. w., Schreiben v. Nov. 1887; 6. eine Denkschrift über die Ausführung der seit dem 
Jahre 1875 erlassenen Anleihegesetze, Schreiben v. Nov. 1887; 7. eine Ergänzung des 
Entwurfs zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1888/89, Schreiben v. Januar 1888, 
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 27 v. 17. 1. 88 und Nr. 32 v. 19. 1. 88; 8. die Aufnahme 
einer Anleihe zu militärischen Zwecken, Schreiben v. Januar 1888, „Nat.-Ztg.“ Nr. 45 
v. 24. 1. 88; 9. Gesetzentwurf, betr. die Feststellung eines Nachtragsetats zum Reichs- 
haushalt für 1888/89, Schreiben v. März 1888, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 110 v. 
5. 3. 88. 
2) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs- 
kanzlers an den Bundesrat, betr. 1. die Verordnung über die landesrechtliche Anwendung 
von Reichsgesetzen in Elsaß-Lothringen, Schreiben v. September 1887; 2. die Uebersicht 
der Ausgaben und Einnahmen der Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen, Schreiben 
v. Okt. 1887; 3. die Denkschrift, betreffend den Stand der Bauausführungen für die 
Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, Schreiben v. Nov. 1887; 4. den Gesetzentwurf wegen 
Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß-Lothringen, Schreiben v. Nov. 1887; 5. den 
Gesetzentwurfbetr. die Feststellung des Landeshaushalts-Etats von Elsaß-Lothringen für das Etats- 
jahr 1888/89, Schreiben ca. Ende Dez. 1888, „Nat.-Ztg.“ Nr. 7 v. 5. 1. 88 und „Nordd. 
Allg. Ztg.“ Nr. 12 v. 7. 1. 88; 6. den Gesetzentwurf für Elsaß-Lothringen, betreffend 
das Teilungsverfahren und den gerichtlichen Verkauf von Liegenschaften, Schreiben ca. 
Ende Dez. 1888, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 7 v. 5. 1. 88; 7. den Entwurf eines Gesetzes 
für Elsaß-Lothringen, betr. das Forststrafverfahren, Schreiben v. Januar 1888; 8. den 
Entwurf eines Feldpolizei-Strafgesetzes für Elsaß-Lothringen, Schreiben v. Jan. 1888, 
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 52 v. 31. 1. 88; 9. den Entwurf eines Gesetzes für Elsaß-Loth- 
ringen, betr. die Fürsorge für Beamte in Folge von Betriebs-Unfällen, Schreiben v. 
Januar 1888, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 55 v. 2. 2. 88, „Nat.-Ztg.“ Nr. 71 v. 3. 2. 88; 
10. die Zusammenstellung derjenigen Abänderungen, welche der Landesausschuß von Elsaß- 
Lothringen mit dem für die Reichslande seitens des Bundesrats am 12. Januar 1888 
genehmigten Etat pro 188 2/89 vorgenommen hat, Schreiben v. März 1888, „Nordd. Allg.
	        
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