Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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schweig beschäftigt worden war, wurde er zum 1. Oktober 1867 als Assessor bei der Kreis- 
direktion Holzminden angestellt. Zum 1. März 1872 kehrte er als Polizeiassessor nach 
Braunschweig zurück, wurde aber schon am 1. Oktober des folgenden Jahres zum Mini- 
sterialsekretär ernannt. Auch hier blieb er nicht lange; von der Landesversammlung des 
Herzogtums wurde er zum Landsyndikus erwählt und als solcher zum 16. Mai 1874 in 
sein Amt eingeführt. In dieser Stellung schrieb er für H. Marquardsens Handbuch des 
öffentlichen Rechts der Gegenwart das Staatsrecht des Herzogtums Brauschweig (III. B. 
II. Halbb. 1. Abt. 1884). Seit dem Jahre 1876 war er auch Mitglied, seit 1879 Vor- 
sitzender der Stadtverordnetenversammlung zu Braunschweig, ein Amt, das er niederlegte, 
als er im März 1884 zum Wirklichen Geheimen Rat und Mitglied des Herzogl. Staatsmini- 
steriums ernannt wurde. In dieser Eigenschaft war er in dem Jahre nach Herzog Wil- 
helms Tode (gestorben 18. Oktober 1884) Mitglied des Regentschaftsrats, der bei der 
noch immer andauernden Behinderung des berechtigten Thronfolgers bis zur Wahl 
eines ihn vertretenden Regenten die Landesverwaltung selbständig zu leiten hatte. Bei 
der 150-jährigen Jubelfeier der Universität Göttingen im August 1887 wurde ihm honoris 
causa die juristische Doktorwürde verliehen; zum 8. Mai 1888, dem Geburtstage des 
Regenten, des Prinzen Albrecht, erhielt er von diesem das Prädikat „Excellenz“. Nach dem 
Tode des Staatsministers Grafen Görtz-Wrisberg wurde Otto im April 1889 zum Vor- 
sitzenden des Herzogl. Staatsministeriums und zugleich zum Bevollmächtigten zum Bundes- 
rat ernannt. Er übernahm jetzt das Ressort der Finanzen, während er das bis dahin ge- 
führte der innern Landesverwaltung in andere Hände abgab. Am 8. Mai 1891 erhielt 
er den Titel eines Staatsministers; unterm 19. April 1898 wurde er in den erblichen 
Adelstand erhoben. 
4. Schwarzburg-Sondersbaucsen. 
Staatsrat Peterseni) 
(geboren 5. Oktober 1844) 
gehörte dem Bundesrat erst seit dem 4. April 1889 an und hat keine Gelegen- 
heit mehr gehabt, mit dem Fürsten Bismarck in nähere Berührung zu kommen. 
5. ZEippe-Detmold. 
Ober-Regierungsrat Steneberg:2) 
(geboren 30. Januar 1826): 
wurde am 1. April 1889, als der lippische Kabinetsminister Freiherr v. Richt- 
hofen sein Amt niedergelegt hatte, zum Bevollmächtigten zum Bundesrat er- 
1) Hermann Petersen, geboren zu Oldenburg (Holstein), wurde — damals Amts- 
richter — im Jahre 1886 in den Fürstlichen Staatsdienst berufen und am 1. Jan. 1887 
zum stimmführenden Ministerialmitgliede mit dem Prädikat „Ober-Regierungsrat“", 1888 zum 
Staatsrat ernannt; 1889 wurde ihm die Leitung der Ministerialangelegenheiten sowie der 
I. und III. Abteilung übertragen, wurde 1890 zum Staatsminister unter Belassung der 
Funktionen als Vorstand der I. IV. und V. Ministerial-Abteilung, und 1892 zum 
Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat „Excellenz“ ernannt. 
2) Als Sohn eines reformirten lippischen Predigers geboren, hat Steneberg von 
1839—1845 das Gymnasium in Detmold besucht und bis Ostern 1849 auf den Univer-
	        
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