III. Abschnitt.
Aus der Werkstatt des Bundesrats.
1. Reichsgesetzgebung. (Art. 4 der Reichsverfassung.)
Gewerbeordnung. Gewerbegericht. Der Bundesrat hatte den
in der vorigen Session vom Reichstag vorgenommenen Gesetzentwurf, betreffend
gewerbliche Schiedsgerichte, nach dem Schlusse der vorigen Reichstagssession
seinen Ausschüssen für Handel und Verkehr und Justizwesen überwiesen. Diese
beschlossen, eine Kommission niederzusetzen, bestehend aus je einem Bevollmäch-
tigten von Preußen, Bayern und Württemberg zum Behuf der Ausarbeitung
eines Gesetzentwurfes. Einen solchen hatte die Kommission bereits in der
zweiten Hälfte des Juli 1889 festgestellt und ihn, da inzwischen die Vertagung
des Bundesrates eingetreten war, den Regierungen übermittelt. Demnächst
unterbreiteten die Bundesratsausschüsse den hiernach weiter überarbeiteten
Gesetzentwurf dem Plenum des Bundesrats. 1) Durch die Annahme desselben
im Reichstag erhielt derselbe demnächst Gesetzeskraft. )
Münzwesen. 3)
1) Ueber die Genesis der Vorlage vergl. die „Nat.-Ztg.“ Nr. 711 u. 713 v. 20.
u. 21. 12. 89. Der Inhalt der Bundesratsausschußvorlage findet sich in der „Nordd. Allg.
Ztg.“ Nr. 59 v. 5. 2. 90, Nr. 81 v. 18. 2. 90 und Nr. 101 v. 1. 3. 90.
2) Ich erwähne noch den in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen preußischen Antrag
über die Ergänzung des Formulars für Wandergewerbescheine, Schreiben des Reichskanz-
lers v. Okt. 1889, „Nordd. Allg. Ztg.“. Nr. 487 v. 18. 10. 89.
3) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs-
kanzlers an den Bundesrat, betr. 1. die weitere Ausprägung von Einpfennigstücken,
Schreiben v. Okt. 1889, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 503 v. 27. 10. 89, „Nat.-Ztg.“ Nr. 586
v. 27. 10. 89; 2. eine Nachweisung über die den einzelnen Bundesstaaten bis Ende De-
zember 1889 überwiesenen Beträge an Reichs-Silber-, Nickel= und Kupfermünzen, Schreiben
v. Januar 1890, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 41 v. 25. 1. 90; 3. die Uebersichten über die
auf den deutschen Münzstätten im Jahre 1889 erfolgten Ausprägungen von Reichs-Gold-
und Silbermünzen, Schreiben v. März 1890, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 145 v. 27. 3. 90.