Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Bankwesen. 1) 
Arbeiterversicherung. 2) 
Sozialistengesetz. Der vom Bundesrat am 24. Oktober 1889 be- 
schlossene Gesetzentwurf über die Abänderung des Sozialistengesetzes hatte nicht 
die Form eines neuen Textes dieses Gesetzes, sondern er sprach die Aenderung 
einzelner Paragraphen desselben aus. 3) Der Entwurf wurde von dem Reichstag 
abgelehnt. 
Justizgesetzgebung. 4) Dem vom Reichstage angenommenen Ent- 
wurf eines Gesetzes, betreffend die Entschädigung für unschuldig erlittene 
Strafe, beschloß der Bundesrat, die Zustimmung nicht zu erteilen. 
2. Zoll- und Steuerwesen.) 
1) Ich erwähne noch die in Kohls Bismarck-Regesten übersehene Vorlage des 
Reichskanzlers an den Bundesrat, betr. die Abänderung des Bankgesetzes v. 14. März 1875, 
Schreiben v. Okt. 1889. 
2) Jch erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs- 
kanzlers an den Bundesrat, betr. 1. den Entwurf einer Kaiserlichen Verordnung wegen 
Inkraftreten des § 40 des Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetzes, Schreiben v. Nov. 
1889, „Nat.-Ztg.“ Nr. 545 v. 21. 11. 89; 2. die Bildung einer besonderen Müllerei- 
Berufsgenossenschaft für das Gebiet des Königreichs Bayern, ausschließlich der Pfalz, 
Schreiben v. Dez. 1889; 3. die für die Invaliditäts= und Altersversicherung beabsichtigten 
Versicherungsanstalten, Schreiben v. Febr. 1890, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 89 v. 22. 2. 90; 
4. einen Antrag des Vorstandes der Ostdeutschen Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft, 
Schreiben v. Febr. 1890, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 101 v. 1. 3. 90. 
3) Näheres über die Genesis und den Inhalt des Gesetzentwurfes findet man in 
der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 486 v. 17. 10. 89 und der „Nat.-Ztg.“ Nr. 583 v. 25. 10. 89. 
4) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs- 
kanzlers an den Bundesrat, betr. 1. den Entwurf eines Gesetzes wegen Ergänzung des 
§ 14 der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige, Schreiben v. Jan. 1890, 
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 49 v. 30. 1. 90; 2. den Gesetzentwurf über die Abänderung 
verschiedener Bestimmungen des Strafgesetzbuches, Schreiben v. März 1890 „Nordd. Allg. 
Ztg.“ Nr. 131 v. 19. 3. 90. 
5) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen und zumeist in der 
S. 94 Note 4 cit. Quelle nachweisbaren Vorlagen des Reichskanzlers a) an den Bundes- 
rat, betr. 1. die Festsetzung der Jahresmenge Branntwein, von welcher der niedrigere Ver- 
brauchsabgabensatz zu entrichten ist, Schreiben v. Jan. 1900, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 53 
v. 2. 2. 90; 2. die Stempelpflicht gewisser neuer Stücke der österreichischen Staatsprämien- 
anleihe von 1860, Schreiben (in Vertr. Frhr. v. Maltzahn) v. 9. Febr. 1890, Drucks- 
Nr. 25; 3. die zollfreie Einlassung roh geschnittener hölzerner Fourniere, Schreiben 
d. d. 5. März 1890, Drucks. Nr. 32; b) gerichtet an die Ausschüsse des Bundesrats und
	        
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