Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Geschäfte und die Verantwortung für deren gedeihliche Führung mit der Er— 
füllung der Pflichten, welche das Amt des Reichskanzlers im übrigen ihm auf— 
erlegte, je länger desto mehr unverträglich wurde, so bot sich als Lösung der 
Aufgabe nur, daß die Obliegenheiten des Reichskanzlers in elsaß-lothringischen 
Angelegenheiten von seiner Person gelöst und dem Statthalter in Straßburg 
anvertraut wurden. 
Eine Folge derselben war es, daß die dem Reichskanzler unterstellte, zur 
Bearbeitung der elsaß-lothringischen Angelegenheiten bestimmte Reichsbehörde, das 
Reichskanzler-Amt für Elsaß-Lothringen, ebenfalls von Berlin nach Straßburg 
verlegt wurde und in dem Ministerium für Elsaß-Lothringen aufging, zu dessen 
Leiter Staatssekretär Herzog im Juli 1879 ernannt wurde. 
Zum Schaden der elsaß-lothringischen Entwicklung war seines Bleibens 
hier nicht lange. Mit Manteuffel ging es beim besten Willen Herzogs nicht, 
seine klerikale Richtung unter Begünstigung der Notabeln paßte dem letzteren 
nicht. Manteuffel behandelte jede Sache politisch, d. h. er zog sie an sich und 
wollte den verantwortlichen Minister zum expedirenden Sekretär herabdrücken. 
Das paßte Herzog auch nicht, und die Thatsachen haben ihm recht gegeben. 
Wilhelm Müller schreibt in dem Aufsatze „Elsaß-Lothringen in den Jahren 
1876—1887“ (Unsere Zeit, Jahrgang 1887, 8. Heft) über die Krisis: 
„Das größte Aufsehen in Deutschland erregte die Nachricht, daß zwischen 
dem Statthalter und dem Staatssekretär ein Konflikt ausgebrochen sei, und daß 
letzterer sein Entlassungsgesuch beim Kaiser eingereicht habe und am 14. Juli 
1880 zunächst in den Ruhestand versetzt worden sei. Die Gründe dieser That- 
sache lagen in der Charakterverschiedenheit der beiden Persönlichkeiten, in der 
Verschiedenheit ihrer Ansichten über die Behandlung der Bevölkerung und in 
der Mangelhaftigkeit der Abgrenzung der beiderseitigen Geschäftskreise. Nicht 
volle zehn Monate hatten sie miteinander gearbeitet, da lag der Bruch schon 
offen da; ein weiteres Zusammenwirken war nicht mehr möglich; der eine oder 
der andere mußte seinen Posten aufgeben. Der Statthalter, längst persona 
gratissima beim Kaiser, blieb; der Staatssekretär, langjähriger Präsident im 
Reichskanzler-Amt für Elsaß-Lothringen, erhielt die erbetene Entlassung. Die 
öffentliche Meinung gab dem Staatssekretär Herzog recht und übte eine scharfe 
Kritik an dem Verwaltungssystem des Statthalters v. Manteuffel aus. 
Mit der Behandlung von Personen und Verhältnissen, wie sie Manteuffel 
in seiner Verwaltung einführte, war die strenge, altpreußische Zucht, die der 
Staatssekretär Herzog aus dem Reichskanzler-Amt von Berlin nach Straßburg 
hinüberbrachte, nicht vereinbar. In den Traditionen eines wohlgeschulten Be- 
amtentums aufgewachsen, durch seine Berührung mit dem Reichskanzler, durch 
seine Berichterstattung über elsaß-lothringische Angelegenheiten und durch seine 
Verteidigung des Regierungsstandpunkts gegenüber den unberechtigten Angriffen 
der elsässischen Notabeln und Klerikalen im Reichstag gewohnt, in allen elsaß-
	        
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