Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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lothringischen Fragen den Maßstab des Reichsinteresses anzuwenden, hielt sich 
der Staatssekretär streng an die Verfassung und an das Gesetz, gab dem Persön— 
lichen und Individuellen keinen Raum und sah in den Notabeln und Klerikalen 
nicht Bundesgenossen, sondern Gegner. In der klaren Erkenntnis der Ver— 
derblichkeit des Manteuffelschen Systems verließ er einen Schauplatz, für welchen 
gerade seine Einsicht und sein Verfahren von größtem Nutzen gewesen wäre. 
In der deutschen Presse erhoben sich infolge dieses Konflikts heftige Angriffe 
gegen den Statthalter, wobei besonders die Konzessionirung der beiden Oppo— 
sitionsblätter, die klerikale „Union von Elsaß-Lothringen“ und die protestlerische 
„Presse von Elsaß-Lothringen“ besprochen wurde, und es wurde geradezu gesagt, 
daß durch die verfehlte Verwaltungspolitik des Statthalters in einem einzigen 
Jahre für das Deutschtum alles verdorben worden sei, was in acht Jahren 
mühsam zu stande gebracht worden war.“ 
Die „Nat.«Ztg.“ Nr. 318 v. 10. 7. 80 bemerkte zu der Krisis: „Herzog 
hat seine Aufgabe als verantwortlicher Staatssekretär ernst genommen und die 
Grundsätze festgehalten, die er seit seinem Eintritt in die Verwaltung des Reichs- 
landes befolgt hatte. Der Generalfeldmarschall v. Manteuffel hat für seine 
vielfach abweichenden Ansichten die Ausführung verlangt. Es mangelt nicht 
an Anzeichen, daß Herr v. Manteuffel den Abgang des Herrn Herzog zur 
Bedingung seines eigenen Bleibens gemacht hat. Die schneidige Schärfe, mit 
welcher er als Chef des Militärkabinetts die Personenfragen in der Armee be- 
handelte, hat ihn bei aller persönlichen Liebenswürdigkeit, die er entfaltete, auch 
auf seinen neuen Posten begleitet. Schon eine Reihe reichsländischer Beamten 
haben in dieser Beziehung Erfahrungen gemacht; daß Herr v. Manteuffel vor 
seinem Staatssekretär nicht still stehen würde, mußte man erwarten. Herr 
Staatssekretär Herzog war das letzte Bindeglied, welches die frühere Verwaltung 
Elsaß-Lothringens mit der heutigen verband. Wir sind nicht ganz ohne Be- 
sorgnisse über die schließlichen Konsequenzen der jetzigen Verwaltung, und das 
Ausscheiden des Herrn Dr. Herzog hat für uns gerade nichts Beruhigendes.“!) 
Die „Vossische Zeitung“ Nr. 193 v. 13. 7. 80 bemerkte: „Der oberste 
Regent kann die Geschäftlslast natürlich nicht tragen, weil sie einfach über die 
1) Und in einem späteren Artikel (Nr. 377 v. 14. 8. 80) bemerkte die „Nat.-Ztg.“: 
„Völlig unbegründet ist die Angabe, es hätten zwischen dem früheren Staatssekretär Herzog 
und dem Statthalter Frhr. v. Manteuffel persönliche Konflikte stattgefunden, bei denen der 
Reichskanzler sich auf die Seite Herzogs gestellt und um derentwillen sogar die Rückberufung 
seines Sohnes, des Grafen Wilhelm, aus Straßburg veranlaßt hätte. Persönlich bestand 
das beste Einvernehmen zwischen dem Statthalter und dem Staatssekretär. Die Meinungs- 
verschiedenheiten bezogen sich lediglich auf die Auffassung der Amtskompetenz und diese 
machten dem Staatssekretär Herzog schon bald nach dem Antritt des Amtes den Rücktritt 
von demselben wünschenswert. Graf Wilhelm Bismarck aber ist wegen seines leidenden 
Gesundheitszustandes von seiner Beschäftigung in Straßburg, welche von vornherein einen 
provisorischen Charakter haben sollte, abberufen worden.“
	        
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