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Staatssekretär des Reichs-Postamts Dr. v. Stephan)
(ek. Bd. 1 S. 283 ff.)
(gestorben 8. April 1897).
An seinem Todestage richtete Bismarck an dessen Gemahlin folgendes
Telegramm:
Friedrichsruh, den 8. April 1897.
Ich bitte Sie, gnädige Frau, den Ausdruck meiner herzlichen Teilnahme
an dem Dahinscheiden Ihres Herrn Gemahls entgegenzunehmen, dem ich in
Erinnerung an unsere langjährige gemeinsame Thätigkeit stets ein dankbares
Andenken bewahren werde.
v. Bismarck.
Staatsminister, Vizepräsident des Staatsministeriums
Graf zu Stolberg-Wernigeroder)
Cef. Bd. III S. 388 ff..
Bei der Verabschiedung des Grafen Stolberg fiel auf, daß demselben nicht
der Titel eines Staatsministers eingeräumt wurde, welcher keinem Minister
vorenthalten wird, der eine gewisse Zeit lang als Minister fungiert hat. Dem
Vernehmen nach hat Graf Stolberg erklärt, daß er auf den betreffenden Titel
keinen Wert lege.
Chef der Admiralität, Staatsminister v. Stoschs)
(ef. Bd. II S. 125).
1) cf. Bismarcks „Gedanken und Erinnerungen“ Bd. II S. 206, 209, 210. In
welch rücksichtsvoller Form sich Stephan Vorträge bei dem Kanzler zu erbitten wagte,
beweist die nachstehende Zuschrift: „Der ehrerbietigst Unterzeichnete — so schrieb er eigen-
bändig auf einen Briefbogen in Quart — erlaubt sich gehorsamst anzufragen, wann er die
Ehre haben kann, Seiner Durchlaucht einige Sachen vorzutragen. Stephan.“ Bismarck
pflegte rechts oben auf dem Rande dieses submissen Schreibens mit Bleistift die Stunde
zu vermerken, wann er den Vortrag entgegennehmen wollte, worauf die Benachrichtigung
Stephans durch den Chef der Reich-kanzlei erfolgte.
2) ef. Bismarcks „Gedanken und Erinnerungen“ Bd. II S. 186, 196, 248.
3) ct. Bismarcks „Gedanken und Erinnerungen“ Bd. II S. 77, 112, 135, 188, 197.