Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

II. 
Wismarck nach seiner Entlaffung und der Bundesrat 
(1890—1898). 
Der schwer wiegende Akt der Entlassung Bismarcks wurde dem Bundes- 
rat durch folgende Schriftstücke notifizirt: 
An den Bundesrat. Berlin, den 22. März 1890. Nachdem Seine 
Majestät der Kaiser und König Seine Durchlaucht den Fürsten v. Bismarck 
von der Stellung als Reichskanzler, als Präsident des preußischen Staats- 
ministeriums und als Minister der auswärtigen Angelegenheiten entbunden und 
mich zum Reichskanzler und Präsidenten des preußischen Staatsministeriums 
ernannt, sowie mit der einstweiligen Leitung des Ministeriums der auswärtigen 
Angelegenheiten den Staatsminister Grafen v. Bismarck-Schönhausen beauf- 
tragt hat, beehre ich mich, dem Bundesrat hierneben Abschrift der betreffenden 
beiden Allerhöchsten Ordres vom 20. März d. J. zu übersenden. Gleichzeitig 
bemerke ich ergebenst, daß ich die Geschäfte heute übernommen habe. 
v. Caprivi. 
Die hier angezogenen Allerhöchsten Ordres lauten: 
An den kommandirenden General des 10. Armeecorps, General der In- 
fanterie v. Caprivi. Nachdem Ich den Fürsten v. Bismarck seinem Antrage 
gemäß von der Stellung als Reichskanzler entbunden habe, will Ich auf Grund 
der Bestimmungen der Verfassung des Deutschen Reichs (IV. Art. 15) Sie 
hierdurch zum Reichskanzler ernennen. 
Berlin, den 20. März 1890. Wilhelm. 
v. Boetticher. 
An den Fürsten v. Bismarck. Ihrem Antrage entsprechend will Ich Sie 
von der Stellung als Reichskanzler, als Präsident Meines Staatsministeriums 
und als Minister der auswärtigen Angelegenheiten unter Bewilligung der ge- 
setzlichen Pension hierdurch in Gnaden entbinden. Zum Reichskanzler und 
Präsidenten des Staatsministeriums habe Ich den kommandirenden General 
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. V. 23
	        
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