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Die Bundesstaaten, die nur je eine Stimme im Bundesrat führen, sind
siebzehn, und wenn ich die Hansestädte, die im Vergleich zu den anderen eigen-
artig sind, abziehe, sind es vierzehn. Und vierzehn Stimmen im Bundesrat
sind eine gewichtige Stimmenzahl, wenn sie sich zusammenhalten. Vierzehn
Stimmen zu den preußischen geben Preußen immer die Majorität; die übrigen,
nach Abzug der preußischen, betragen vierundzwanzig. Der Bundesrat ist also
gewissermaßen in drei Kategorien geteilt, erstens in die kleinen Staaten mit je
einer Stimme, in Preußen mit siebzehn Stimmen und die Mittelstaaten mit
vierundzwanzig Stimmen. Welches Gewicht liegt also in den kleinen Staaten!
Ich wundere mich, daß sich in ihnen allen noch kein Politiker fand, der sich
dasselbe zu Nutzen gemacht hätte.
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2. Recht der Linzellandkage auf die Haltung der Stimme des betreffenden
Staates im Bundesrat.
Unserer Ansicht nach ist im Interesse der verfassungsmäßigen Entwicklung
des Deutschen Reiches eine lebhaftere Beteiligung der Einzellandtage an dem
Verhalten und der Abstimmung ihrer Regierungen im Bundesrat ein Bedürfnis.
Die Gründe, welche dagegen angeführt werden, bewegen sich auf dem Gebiet
von allgemein gehaltenen Bedenken über ein mögliches Gegeneinanderwirken
verschiedener Einzellandtage in Reichsangelegenheiten und über angebliche Ein-
griffe in die Thätigkeit des Reichstags. Um letzteren handelt es sich in dieser
Frage überhaupt nicht, sondern nur um Einwirkungen der Landtage auf das
Verhalten ihrer Regierung im Bundesrat. Daß die Landtage hierzu berechtigt
sind, wird von niemand ernstlich bestritten, und man sollte den Regungen
aktiver Beteiligung der Landtage an der bundesrätlichen Reichspolitik um so
weniger Hindernisse in den Weg legen, als die parlamentarische Einwirkung
auf die bundesrätlichen Beschlüsse schon durch die Geheimhaltung der Abstimmungen
im Bundesrat wesentlich erschwert ist. Sie würde wirksamer sein, wenn die
Verhandlungen im Bundesrat wenigstens insoweit öffentlich wären, daß die
Abstimmungen und Anträge jeder einzelnen Regierung amtlich rechtzeitig bekannt-
gegeben würden, und wenn die Regierungen ihrerseits Wert darauf legten, sich
bei ihren Abstimmungen im Bundesrat mit ihren Landesvertretungen in Ueber-
einstimmung zu halten. Es würde dann so leicht nicht vorkommen, daß die
bundesrätlichen Vorlagen für den Reichstag Ueberraschungen oder Zwangslagen
herbeiführten, und nicht bloß die Landtage, sondern alle Teile der Nation
würden in der Lage sein, die bundesrätlichen Beschlüsse mit ihrer Zustimmung
bis zur Vorlage an den Reichstag zu begleiten und zu kontrolliren.
Die Abneigung der Regierungen und zum größeren Teile auch ihrer Land-
tage gegen Verhandlung von reichspolitischen Fragen in den Landtagen halten