Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Flotte die erforderliche Zahl von ausgebildeten Mannschaften zur Bemannung 
auch dann vorhanden sein kann, wenn ein Teil der Bemannung vom politischen 
Dienst der Schiffe in Anspruch genommen ist und danach für die Flotte in den 
heimischen Gewässern nicht in Anrechnung gebracht werden kann. General 
v. Caprivi griff, um den Sollstand zu decken, auf eine reichlichere Verwendung 
der Landbevölkerung hinüber, als es bisher der Fall gewesen, weil die see— 
männische Bevölkerung dafür nicht ausreichte, und nach des Generals eigenen 
Erklärungen hat sich diese Maßregel durchaus bewährt. Im Zusammenhange 
hiermit steht drittens die veränderte Ausbildung des Flottenpersonals, so ganz 
besonders die jährlich angeordnete Ausrüstung eines besonderen Schulgeschwaders, 
welches etwa ein halbes Jahr lang zur Uebung und Erweiterung der bereits 
erlangten Ausbildung in fremden Gewässern zu kreuzen hat. 
Das Jahr 1884 bildete den Anfang einer neuen großen Aufgabe für die 
deutsche Flotte. Damals war es, daß die Kolonialpolitik ins Leben trat, und 
obwohl General v. Caprivi noch in der oben genannten Denkschrift auf den 
Mangel an ausgebildetem Personal hingewiesen, gelang es ihm doch, den so 
plötzlich an ihn herangetretenen hohen Anforderungen gerecht zu werden, 
ohne daß sich dabei eine Reibung oder gar eine Störung bemerkbar gemacht 
hätte, denn nebenher erlitten die Uebungen in den heimischen Gewässern 
keine Unterbrechung. Die Folge der Kolonialpolitik war zunächst eine größere 
Zahl von Indienststellungen von Schiffen für den politischen Dienst, welche zum 
Teil dauernd in den Kolonien stationirt wurden (Ost= und West-Afrika), zum 
Teil, in ein Kreuzergeschwader vereinigt, bald hier bald da zu erscheinen hatten. 
Im Jahre 1887 legte Caprivi dem Reichstag eine neue Denkschrift vor, 
in welcher er zwar auf dem betretenen Wege zu verbleiben erklärte, jedoch be- 
tonte, daß die inzwischen gemachten Erfahrungen zu neuen Anstrengungen führen 
müßten. Durch diese Denkschrift erreichte Caprivi, daß ihm eine festgestellte 
Summe zur Aufrechterhaltung der Kriegstüchtigkeit der Flotte auf die Dauer 
bewilligt wurde, innerhalb des Rahmens, welchen er als den richtigen für die 
Aufgabe der deutschen Flotte bezeichnete. Im übrigen verhehlte Caprivi nicht, 
daß die deutsche Flotte, welche als eine solche zweiten Ranges mit der russischen 
es müsse aufnehmen können, unter diesen Rang gesunken sei, und daß es des 
Neubaues von schnellen Kreuzern und Avisos bedürfe, um wenigens den 
notwendigsten Anforderungen zu genügen. Auch diese Forderungen wurden 
bewilligt. 
Während Caprivi auf diesen verschiedenen Gebieten seine Thätigkeit ent- 
wickelte, erfuhr die deutsche Schlachtflotte keine Verstärkung. Man stand sogar 
von dem Ersatz des gesunkenen „Großen Kurfürsten“ ab, und das Bemerkens- 
werteste, was für die Schlachtflotte unter seiner Amtsführung geschehen, bildet 
die Neupanzerung und Neubestückung des „König Wilhelm“, so daß dieses 
Schlachtschiff inzwischen wieder auf der Höhe der Zeit angelangt ist.
	        
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