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Lage begründeten Gefahren vorübergehender und dauernder Erwerbsunfähigkeit
zuerst betonte, so ist Lohmann unstreitig der Mann, der zuerst die Wege
wies, wie der vom Kanzler gehegte Plan zur Ausführung gebracht wer—
den könne.
Bismarcks Aktion ging aus von dem Gedanken, die Industrie von den
Unzuträglichkeiten des Haftpflichtgesetzes durch eine gesetzlich geregelte Unfall-
versicherung zu befreien. Damit verband sich dann der in der Begründung
des ersten Unfallversicherungs-Gesetzentwurfs zum Ausdruck gebrachte Gedanke,
daß der Arbeiter durch vom Staat ausgehende Fürsorge den Einflüssen der
Sozialdemokratie entzogen und mit der bestehenden Staats= und Gesellschafts-
ordnung versöhnt werden müsse. Unter Lohmanns Feder haben sich Bismarcks
Gedanken zuerst zu Gesetzentwürfen verdichtet.
Als die Arbeiterversicherung im Herbst 1880 in Fluß kam, 1) war Loh-
mann Decernent in Arbeiterangelegenheiten. Als solcher wurde er in dem
damals Bismarck unterstehenden preußischen Handelsministerium von Bismarck
mit der Ausarbeitung des ersten Gesetzentwurfes über die Unfallversicherung
betraut. Aeußerlich trat die Wirksamkeit Lohmanns in dieser Frage zum
erstenmal hervor in der ersten Sitzungsperiode des preußischen Volkswirtschafts-
rats während der Zeit vom 27. Januar bis 11. Februar 1881. Hier fungirte
derselbe als Kommissar der Staatsregierung bei der Beratung des Gesetz-
entwurfs, betreffend die Versicherung der in Bergwerken, Fabriken und anderen
Betrieben beschäftigten Arbeiter gegen die Folgen der beim Betriebe sich er-
eignenden Unfälle, und ebenso bei dem Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung
der Gewerbe-Ordnung.2)
Bei Beratung des erstgedachten Gesetzentwurfs im Reichstag sprach der
inzwischen in das Reichsamt des Innern getretene und zum Bevollmächtigten
zum Bundesrat ernannte Geheimrat Lohmann elfmal.
Der Entwurf, wie er aus dem Reichstag zurückkam, wurde von dem
Bundesrat abgelehnt, nachdem Bismarck ihn als nicht acceptabel befunden hatte.
Maßgebend für die Entschließung Bismarcks war nicht allein der Umstand, daß
der Reichstag den Staatszuschuß gestrichen hatte. Für Bismarck war ent-
scheidend neben der Belastung der Anstaltsverwaltung mit einer Unmasse von
kleinen Geschäften der schon damals auftretende Wunsch, die Versicherung ge-
nossenschaftlich zu organisiren.
vortragenden Rat ernannt, vortragender Rat in der wirtschaftlichen Abteilung des Reichs-
amts des Innern, bis 1. April 1881 im Nebenamt, von da an im Hauptamt; seitdem
auch Bevollmächtigter zum Bundesrat, seit Juni 1891 Ministerialdirektor und seit
Mai 1892 Unterstaatssekretär im Handeleministerium.
1) Schon längst vorher war im preußischen Handelsministerium die Frage einer
Neuregelung der Haftpflicht in Verbindung mit der Unfallversicherung vorbereitet.
2) Vergl. die Protokolle über die gedachten Sitzungen, Session 1881 S. 39.