Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Eine im Jahre 1886 an ihn ergangene Berufung in den Reichsdienst 
hat er abgelehnt. 
Im November 1894 wurde Schicker unter Entbindung von seinen 
Aemtern in der Heimat als ständiger Bundesratsbevollmächtigter nach Berlin 
versetzt und hatte von da an namentlich auch die Besorgung der Geschäfte 
auf dem Gebiete der Justiz zu übernehmen, nachdem der bisherige ständige 
Bevollmächtigte Dr. v. Stieglitz sich von seinem Posten hatte entheben lassen. 
Der juristische Teil seiner Aufgaben nahm bald einen ganz besonders großen 
Umfang an, da ihm auch die Vertretung und Mitarbeit bei den Verhandlungen 
über das Bürgerliche Gesetzbuch und dessen Nebengesetze, das neue Handelsgesetz- 
buch, die Gesetze über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, die 
Grundbuchordnung, das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit und die No- 
vellen zur Zivilprozeßordnung und Konkursordnung zufielen. 
Mit dem Fürsten Bismarck öfter zu verkehren, war Schicker nicht vergönnt, 
zumal der Kanzler zu jener Zeit schon meist von Berlin abwesend war. 
3. Baden. 
Ministerialrat Seubert 
(geboren 18. Februar 1850) 
gehörte seit Sommer 1882 dem badischen Finanzministerium an, zuerst als Ministerialrat, 
seit 1890 als Ministerialdirektor; seit Anfang 1897 Direktor der Großherzoglichen Zoll- 
direktion. 
4. Sachsen-GCoburg-Gotba. 
Staatsminister Freiherr v. Seebach. 
Vergl. Bd. IV. S. 317. 
Aus dem politischen Schriftwechsel des Ministers mit seiner Tochter. 
Gotha, den 14. November 1881. 
An Frau Wanda v. Koethe. 
Der Herzog wünscht, daß ich mich nach so langer Pause wieder einmal 
in Berlin zeige, und da ich selbst anerkennen muß, daß sein Wunsch gerecht- 
fertigt ist, mir aber der dortige Aufenthalt vor Weihnachten mehr zusagt als 
im Januar, wo man den Hoffesten und sonstigen gesellschaftlichen Verpflich- 
tungen nicht aus dem Wege gehen kann, so habe ich mich zu dem Entschlusse 
aufgerafft, morgen dahin abzureisen. 
Die Eröffnung des Reichstags wird jedenfalls in feierlicher Weise erfolgen
	        
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