Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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hat sich der Mörder hinter der Mauer des Windthors verborgen gehalten 
und den Schuß abgefeuert, wie Wangenheim aus dem letzteren heraus- 
getreten ist; die Kugel ist in den Hinterkopf eingedrungen und somit wohl 
anzunehmen, daß Wangenheim getroffen wurde, ohne den Mörder vorher ge- 
sehen zu haben. 
Die Rückwirkung der traurigen Katastrophe auf mich ist, abgesehen davon, 
daß ich in Wangenheim wieder einen fähigen, pflichtgetreuen und mir ergebenen 
Mitarbeiter verliere, auch sonst in geschäftlicher Beziehung eine wenig an- 
genehme. Noch ist Samvers Stelle unbesetzt und Mönich mit dessen Geschäften 
beauftragt. Diesem nun auch noch das dritte Departement aufzuladen, ist trotz 
seiner ungewöhnlichen Arbeitskraft ein Ding der Unmöglichkeit. Es wird daher 
kaum etwas anderes übrig bleiben, als daß ich mich entschließen muß, die 
Leitung des Wangenheimschen Departements, wenigstens interimistisch, wieder 
zu übernehmen, so überaus unerfreulich mir dies auch sein mag. Für eine 
kurze Zeit möchte es schon gehen; bei der Abwesenheit des Herzogs kann ich 
mir aber leider auf eine baldige Wiederbesetzung der Stelle keine Hoffnung 
machen, da dies auf schriftlichem Wege schwer zu ermöglichen sein wird. 
5. Schwarzburg-Sondersbaucsen. 
Wirklicher Geheimer Rat Reinhardtt) 
(geboren 11. April 1826). 
Otto Reinhardt, geboren in Wiedermuth (Schwarzburg-Sondershausen), 
trat, nachdem er die Staatsprüfung mit „sehr gut“ bestanden, am 1. Juli 1850 
als Sekretär der Forstablösungskommission in den Fürstlichen Dienst, wurde 
1852 Bezirkssekretär, 1854 Bezirkskommissar, 1855 Ministerialsekretär, 1856 
vortragendes Mitglied des Fürstlichen Ministeriums mit dem Titel „Assessor", 
1858 Staatsanwalt bei dem gemeinschaftlichen Kreisgericht in Arnstadt und 
1870 Landrat des Verwaltungsbezirks Sondershausen; 1880, beim Regierungs- 
antritt des Fürsten Karl Günther, erfolgte seine Berufung zum Chef des 
Fürstlichen Ministeriums unter Ernennung zum „Geheimen Rat“; er wurde 
am 2. Oktober 1880 zum Hauptbevollmächtigten zum Bundesrat, 1881 
zum Staatsminister ernannt und erhielt 1882 das Prädikat „Excellenz“ 
verliehen. Am 4. Oktober 1886 erfolgte auf sein Ansuchen die Ent- 
hebung von seinen Funktionen unter Anerkennung seiner ausgezeichneten 
Dienste. 
1) Derselbe war bereits in der zehnten Session in den Bundesrat eingetreten; 
cf. Bd. IV. S. 278.
	        
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