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Ober-Appellationsgerichtspräsident Reichsrat v. Neumayr, an Stelle des Appel-
lationsgerichtspräsidenten Klemm der Königlich sächsische Finanzrat v. Nostitz-
Wallwitz (Bekanntmachung Bismarcks vom 18. Oktober 1871, Reichs-Gesetzbl.
S. 344), an Stelle des Vize--Admirals Jachmann der Chef der Admiralität,
Staatsminister v. Stosch, an Stelle des Generallieutenants v. Podbielski der
General à la Ssuite, Direktor des allgemeinen Kriegsdepartements v. Stiehle
(Bekanntmachung Bismarcks vom 16. Juni 1872, Reichs-Gesetzt9l. S. 29) und
an Stelle des Ministers Dr. Falk der Präsident der Justizprüfungskommission
Dr. Friedberg (Bekanntmachung Bismarcks vom 8. Februar 1872, Reichs-Gesetzbl.
S. 57).
Als stellvertretende neue Bevollmächtigte 1) kamen im Laufe der Session
noch hinzu für Preußen: der Generallieutenant v. Kameke; für Württemberg:
der Kriegsminister v. Suckow, der Major v. Gleich, der Regierungsrat Bätzner
und der Ober-Tribunalsrat v. Kohlhaas; für Mecklenburg-Strelitz: der
Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Präsident des Staatsministeriums
Graf v. Bassewitz; für Oldenburg: der Geheime Ministerialrat Ruhstrat und
für Hamburg: der Senator Dr. Schröder.
Frhr. v. Dalwigk war der einzige Minister der größeren Bundesstaaten, welcher
im Bundesrat durch Abwesenheit glänzte, oder besser gesagt, sich scheute, mit
Bismarck und den anderen nationalgesinnten Staatsmännern zusammen zu
arbeiten. Die im April 1871 erfolgte Entlassung dieses Ministers machte
diesem unhaltbaren Verhältnisse ein Ende.2)
Die Namen der Bevollmächtigten zum Bundesrat wurden bis zum Anfang
des Jahres 1880 im Bundes= beziehungsweise Reichs-Gesetzblatt publizirt. Die
letzte Bekanntmachung im Reichs-Gesetzblatt findet sich im Jahrgang 1880 S. 26
(Bekanntmachung vom 10. März 1880). Es wird erzählt, Bismarck habe
1) Die Namen der stellvertretenden Bevollmächtigten zum Bundesrat gehen aus dem
Reichs-Gesetzblatt nicht hervor, wohl aber gingen ihre Namen in die Zeitungen über.
2) Ueber die Haltung desselben nach 1866 schrieb die „National-Zeitung“ bei der
Nachricht von dessen Entlassung: „Trotz der Ereignisse von 1866 bleibt er im Amt und
gewinnt den nur auf kurze Zeit verlorenen Mut, die preußische Politik zu durchkreuzen,
wieder, tritt den Bestrebungen Südhessens nach Aufnahme in den Norddeutschen Bund
durch Verweisung auf das für Oesterreich in dem Prager Frieden begründete Einspruchs-
recht entgegen, und erholt sich bei der Salzburger Zusammenkunft im August 1867 an
seinem inzwischen groß gewordenen Freunde Beust. Die ganz Europa erheiternde Annahme
der auch an Hessen ergangenen Einladung Louis Napoleons zu dem europäischen Kongreß
über die römische Frage im November 1867 und die antideutschen Ohrenbläsereien in
Petersburg sind aus der Zeit nach 1866 neben den im eigenen Lande verübten Maß-
regelungen die Thaten der Dalwigkschen Politik. Das Jahr 1870, in dessen großem Juli-
monat Herr v. Dalwigk noch eine deutschgesinnte Volksversammlung verbot, um die Franzosen,
„welche ja doch schon in Freiburg stünden", nicht zu reizen, hat endlich den Mann zu Falle
gebracht, welcher an Zähigkeit und unerschütterlichem Ausharren auf seinem Ministerposten
kaum seinesgleichen findet.“