Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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Zollparlaments 1) und über die Ernennung von Kommissaren des Bundesrats 
für die Beratungen im Zollparlament.?) 
Nur ganz vereinzelt stellte Bismarck selbst Anträge; 5) auch wenn er 
selbst den Sitzungen präsidirte, fiel diese Aufgabe dem Präsidenten des Reichs- 
kanzler-Amts zu.4) Spuren materiellen Eingreifens des Kanzlers in die Be- 
ratungsgegenstände finden sich in den Protokollen nur an zwei Stellen 
angedeutet; indessen ist damit nichts bewiesen, denn die Protokolle sind sehr 
kursorisch gefaßt, und sie geben gerade hierin auch nicht annähernd ein treues Bild. 
In der Plenarsitzung wurden im Grunde nur die Abstimmungen vor- 
genommen; die Frage, in welchem Sinne die preußische Stimme abgegeben werden 
sollte, war bereits vor der Sitzung entschieden. Bismarck besprach diesen Punkt 
meist im Zollparlament mit Delbrück oder bei Gelegenheit der täglichen Vorträge. 
Den Löwenanteil an den Arbeiten des Bundesrats hatte der Präsident 
Delbrück; weitaus die größte Zahl der Vorlagen und Anträge des Präsidiums 
wurden von ihm im Bundesrat mündlich eingebracht; er erstattete Vorträge- 
über verschiedene Gesetzentwürfe, Anträge, Petitionen und Resolutionen des Zoll- 
parlaments und gab namens der Regierung vielfach Erklärungen ab. Nach 
ihm waren die fleißigsten Mitarbeiter: der Vertreter für Oldenburg und Braun- 
schweig, Ministerresident v. Liebe, der hamburgische Senator Dr. Kirchenpauer, 
der württembergische Ober-Finanzrat Riecke, der württembergische Gesandte Frei- 
herr v. Spitzemberg, der königl. sächsische Geheime Finanzrat v. Thümmel, 
der königl. sächsische Ministerialdirektor Dr. Weinlig 5) und der bayerische Staats- 
rat v. Weber. Nicht zu verkennen war, daß schließlich 5—6 befähigte und fleißige 
Köpfe die ganze Arbeit verrichteten. In dem Maße, wie sich diese Arbeits- 
teilung vollzog, schwächte sich auch das Interesse der übrigen Bevollmächtigten 
zum Bundesrat an den Beratungen ab. In der ersten Sitzung waren die 
Mitglieder fast vollzählig erschienen. Preußen hatte 12 Mitglieder entsendet, 
Bayern 3, Königreich Sachsen 3, Württemberg 1, Baden 2, Hessen 2, die übrigen 
Staaten je einen. Vertreter anderer Staaten hatten sich substituirt 6): Groß- 
1) §§ 103, 117 und 122 der Prot. 
2) §§ 96 und 102 der Prot. Vorschlag des preußischen Geheimen Ober-Finanzrats. 
Scheele für die Beratung der Tabaksteuervorlage, und des Geheimen Regierungsrats 
Michaelis für dieselbe Vorlage und die Zolltarifnovelle. 
3) §§ 68 und 69 der Prot. Zwei Anträge Bismarcks im Namen der Regierung von 
Lauenburg. 
4) Vgl. die 88 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 66, 67, 91, 
102 und 122. 
5) Es reihen sich daran Dippe mit 2, Gerbig mit 3 Vorträgen, Gildemeister und. 
Müller mit je 1 Vortrag. 
6) Nach § 2 der Geschäftsordnung für den Bundesrat des Zollvereins war jeder 
stimmführende Bevollmächtigte befugt, im Falle seiner Abwesenheit oder sonstigen Ver- 
hinderung einen andern Bevollmächtigten zu substituiren. 
 
	        
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