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1849 Rat am Ober--Appellationsgericht, September 1849 Einberufung zur Geschäftsfunktion
beim Justizministerium, 2. März 1851 Justizministerialrat, 27. Oktober 1860 Präsident
des Appellationsgerichts von Oberbayern, 7. Dezember 1868 Präsident des Ober-Appellations-
gerichts, 31. März 1870 Ernennung zum erblichen Reichsrat der Krone Bayern, 15. Sep-
tember 1871 Ernennung zum Vertreter Bayerns im Bundesrat für die bevorstehende Session,
7. Februar 1874 Ernennung zum Mitglied der vom Bundesrat niedergesetzten Kommission
zur Beratung der deutschen Konkursordnung, 12. September 1884 Versetzung in den er-
betenen Ruhestand.
3. Königreich Sachsen.
Finanzrat v. Nostitz-Wallwitzt)
(geboren 28. Februar 1830, gestorben Frühjahr 1885)
ist identisch mit dem im Jahre 1873 ernannten sächsischen Gesandten am Ber-
liner Hofe, dem späteren stimmführenden Bevollmächtigten Sachsens im Bundes-
rat, ) auf den wir später zurückkommen werden.
Herr v. Nostitz lernte den Kanzler in Versailles kennen, wohin er sich am
10. Januar 1871 begeben hatte, um die Stelle eines Zivilkommissars bei dem
zum Generalgouverneur für mehrere Departements ernannten Minister v. Fabrice
zu übernehmen. Am 15. Januar wurde Nostitz dem König von Preußen vor-
gestellt und am 17. Januar machte er die Bekanntschaft Bismarcks bei Gelegen-
heit einer Tischeinladung bei demselben. 3) Am 27. Februar 1871 dinirte
Nostitz zum zweitenmale bei Bismarck, der sehr interessante Details über den
Gang der Friedensverhandlungen zum besten gab. Er klagte sehr über die Red-
seligkeit von Thiers und verglich ihn mit einem Glase Berliner Weißbier, welches
immerfort schäumt, ohne daß man zum Bier selbst kommt. Zugleich verkündete
Graf Bismarck dem General Fabrice und Nostitz, daß das Generalgouvernement
mit der bevorstehenden Räumung des linken Seine-Ufers außer Wirksamkeit treten
würde. Am 18. Juni kehrte Nostitz wieder in die Heimat zurück. Am 23. Juni
empfing ihn der Minister Friesen mit der Nachricht seiner Ernennung in den
1) Oswald v. Nostitz-Wallwitz, geboren zu Dresden. Besuch der Kreuzschule und des
Blochmannschen Gymnasiums zu Dresden, Studium der Rechte in Heidelberg und Leipzig.
1856 Eintritt in den sächsischen Staatsdienst, 1857 Hilfsarbeiter im Finanzministerium,
daselbst als Referent für Land= und Wasserbauwesen bis zu seiner 1873 erfolgten Ernennung
zum Gesandten am Hofe in Berlin. 1860 von der Ritterschaft des Leipziger Kreises zum
Mitglied der ersten Kammer der sächsischen Ständeversammlung erwählt. Im Kriege
von 1870/71 Zivilkommissar in dem Generalgouvernement von Versailles. Nachdem Nostitz
ständigen Aufenthalt in Berlin genommen, wurde er auch noch Mitglied der Verwaltung
des Reichs-Invalidenfonds und des Disziplinarhofes.
2) Nostitz vertrat das Königreich Sachsen in den Ausschüssen für Zoll= und Steuer-
wesen, für Rechnungswesen, für Elsaß-Lothringen und für die Verfassung sowie (in Ver-
tretung) für auswärtige Angelegenheiten.
3) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt; ebenso wenig die sogleich folgende
Tischeinladung.