Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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Sachsen-Meiningen und Hildburghausen, von dem Herzoge zu Sachsen- 
Altenburg, von dem Herzoge von Sachsen-Coburg und Gotha, von dem 
Herzoge von Anhalt, von dem Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt, von 
dem Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen: die zum Bundesrat des 
Norddeutschen Bundes ernannten Bevollmächtigten; — von dem Fürsten zu 
Waldeck und Pyrmont, der königl. preußische Landrat, kommissarische Landes- 
direktor v. Flottwell; — von dem Fürsten Reuß älterer Linie, von dem 
Fürsten Reuß jüngerer Linie, von dem Fürsten von Schaumburg-Lippe, 
von dem Fürsten von Lippe, von den Senaten der freien und Hansestädte 
Lübeck, Bremen und Hamburg: die zum Bundesrat des Norddeutschen 
Bundes ernannten Bevollmächtigten. 
Im Laufe der Session wurden noch ernannt: für Bayern der außerordent- 
liche Gesandte und bevollmächtigte Minister Freiherr Pergler v. Perglas, 
für Württemberg der Staatsminister Freiherr v. Linden, für 
Mecklenburg-Schwerin der Ministerialrat Dr. Dippe; an Stelle des 
Ober-Zollrats Gerbig von Bayern der Ministerialrat im Staatsministerium 
des Handels und der öffentlichen Arbeiten Berr, an Stelle Dr. Dippes und 
v. Oertzens von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz 
der mecklenburg-strelitzsche Staatsminister v. Bülow, an Stelle des Dr. Cur- 
tius von dem Senat der freien und Hansestadt Lübeck der Ministerresident 
Dr. Krüger. 
Sehen wir uns die aus dem Norddeutschen Bundesrat nicht bekannten 
Bevollmächtigten etwas näher an. Ich schicke voraus, daß bezüglich der nur 
zur Bearbeitung der technischen Zollsachen nach Berlin berufenen Mitglieder 
nur wenig zu sagen ist. Ihre Hauptarbeit bestand in der Anfertigung von 
Referaten, die sie in den Ausschüssen und wohl auch im Plenum des Bundes- 
rats vortrugen. Mit dem Kanzler kamen dieselben meist nur sehr flüchtig bei 
Gelegenheit von Diners, welche derselbe zu Ehren des Bundesrats gab, zu- 
sammen. 
1. Preußen. 
Geheimer Ober-Finanzrat Henning 
(geboren 10. Dezember 1804, gestorben 8. Juli 1869). 
Geboren zu Wolgast, absolvirte derselbe in Stralsund das Gymnasium und studirte 
auf den Universitäten Greifswald und Berlin. Nach bestandenem Assessorexamen Kammer- 
gerichtsassessor in Halberstadt, 1837 Regierungsrat in Magdeburg, 1838 Versetzung an die 
Provinzialsteuerdirektion in Cöln. Als Hilfsarbeiter 1839 in das Finanzministerium be- 
rufen, wirkle er daselbst bis zu seinem Tode. Im Bundesrat hatte er hauptsächlich den 
Finanzminister und den Generalsteuerdirektor zu vertreten. An den Ausschußarbeiten be- 
teiligte er sich nur durch Uebernahme eines einzigen Referates im Jahre 1869, betreffend 
die Verteilung der Erträge der gemeinschaftlichen Abgaben aus der Zeit vor 1858.
	        
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