Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

III. Abschnitt. 
Aus der Werkstatt des Bundesrats. 
Die Vorarbeiten für die regelmäßige Gesetzgebung hatten durch den 
Krieg Verzögerungen und Unterbrechungen erlitten. Die Vorlagen, welche zuerst 
dem Bundesrat zugingen, leiteten sich daher unmittelbar aus der neuen Ge- 
staltung Deutschlands ab. Als die Hauptpunkte, welche eine Lösung durch 
Bundesrat und Reichstag erheischten, stellten sich dar: eine neue Redaktion der 
Reichsverfassung, die Beteiligung der einzelnen Bundesstaaten an den laufenden 
Ausgaben des Reichs, die Einführung norddeutscher Gesetze in Bayern, die 
Verfügung über die von Frankreich zu leistende Kriegsentschädigung, die Rechen- 
schaft über die zur Kriegführung verwendeten Mittel, die Lage der für Deutsch- 
land zurückerworbenen Gebiete sowie die Pensionsansprüche der Offiziere und 
Soldaten und die Unterstützung ihrer Hinterbliebenen. Das ungefähr war das 
ursprüngliche Programm für die ersten Arbeiten des Bundesrats. Dasselbe 
wuchs aber gewaltig, da fast jeder Tag neue Lücken ergab, welche durch die 
Reichsgesetzgebung oder die dem Bundesrat zustehende Verwaltung auszufüllen 
waren. Für die Mitte Oktober 1871 beginnende zweite Session des Reichs- 
tags ließ sich das Arbeitspensum des Bundesrats schon mit mehr Sicherheit 
feststellen. Dasselbe umfaßte den Reichshaushaltsetat für 1872, dessen Vor- 
anschlag zum erstenmal die Einrichtungen des Deutschen Reichs in seiner Gesamt- 
heit umfaßte, die Stellung der Reichsbeamten, ihre Gehälter und Pensions- 
verhältnisse, die Münzreform und die Verwendung der Kriegskontribution. 
Wenn wir nunmehr einen Blick in die Werkstatt des Bundesrats werfen, 
so erscheint es unerläßlich, sich auf die Mitteilung derjenigen Materien zu be- 
schränken, welche besonderes Interesse beanspruchen — teils wegen des Gegen- 
standes selbst, teils weil über denselben lebhafte Meinungsverschiedenheiten unter 
den Bundesstaaten zu Tage getreten sind. Von diesen letzten ein Bild zu haben, 
ist jedenfalls für den von Wert, der einmal die Geschichte des inneren Auf- 
baues des Deutschen Reichs schreiben wird. Auch für die Kommentare zu den 
einzelnen Reichsgesetzen wird ein wertvoller Beitrag geschaffen, wenn man nicht 
bloß die Abänderungen kennt, welche die bezüglichen Entwürfe im Reichstag 
gefunden haben, sondern auch weiß, wie die Entwürfe nach den Vorschlägen
	        
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