Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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die Ausführung des für die wirtschaftlichen und politischen Interessen Deutsch- 
lands so überaus wichtigen Unternehmens zu sichern. In den vom Nord- 
deutschen Bund durch das Gesetz vom 31. Mai v. J. übernommenen 10 Mil- 
lionen Franken waren miteinbegriffen: 1. ein Beitrag von 1500000 Franken, 
zu dessen Hergabe sich die Königlich preußische Regierung als Eigentümerin 
einiger in den westlichen Provinzen belegenen Bahnen verbindlich gemacht hatte, 
2. ein Betrag von 2000000 Franken, welcher mit je 1000 000 Franken von 
den Verwaltungsorganen der Bergisch-Märkischen und Rheinischen Eisenbahn- 
Gesellschaft in Anerkennung ihres speziellen Interesses an dem Zustandekommen 
des großen Werkes zugesichert war. Außerdem haben aus gleicher Veranlassung 
die Verwaltungsorgane der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft dem Reiche 
1000 000 Franken zur Verfügung gestellt. Da die hessische Ludwigsbahn und 
die pfälzischen Bahnen vermöge ihrer Lage noch mehr als jene drei rheinischen 
berufen sind, an den durch die Hebung des Verkehrs und der Rentabilität zu 
erwartenden Vorteilen einer Alpenbahn teilzunehmen, so sind dieselben durch 
Vermittlung der hohen Regierungen von Bayern und Hessen zu einer ent- 
sprechenden pekuniären Leistung aufgefordert worden, und es ist diese Leistung 
im Betrage von zusammen 2000 000 Franken als gesichert zu betrachten. Von 
den deutschen Regierungen hat außer den dem früheren Norddeutschen Bund 
angehörigen nur die Großherzoglich badische Regierung eine Teilnahme an der 
Subvention, und zwar auf Höhe von 3000000 Franken, zugesichert. Bei dem 
großen Interesse, welches diese hohe Regierung an dem Zustandekommen eines 
Unternehmens hat, dessen Verkehrsgebiet ihr ganzes Land umfaßt, und welches 
ihren Eisenbahnlinien den schon jetzt nicht unerheblichen, demnächst aber jeden- 
falls sich vervielfältigenden Verkehr zwischen dem westlichen Deutschland, den 
Häfen der Nordsee, England, Holland und Belgien mit Italien, der Levante 
zuführen wird, darf auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen auf die Ge- 
währung dieser Summe gezählt und deshalb für Baden ein Prinzipuum von 
2717000 Franken in Ansatz gebracht werden, welches sich durch die Matrikular- 
beiträge zur Summe von ungefähr 3000000 Franken vervollständigen würde. 
Eine gleich hohe Summe von 2717000 Franken würde der Unterzeichnete als 
besonderen Beitrag für die Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen für gerechtfertigt 
halten, welche in Vereinigung mit den pfälzischen Bahnen und der hessischen 
Ludwigsbahn auf dem linken Rheinufer eine den badischen und den hessischen 
Staatsbahnen parallel laufende Verbindung zwischen der Schweiz und der 
preußischen Rheinprovinz, beziehungsweise Belgien, Holland und England, 
herstellen und wenigstens einen Teil des sich zwischen diesen Ländern be- 
wegenden Verkehrs aufnehmen werden. Durch diese speziellen Beisteuern würden 
11 934000 Franken gedeckt werden und von den durch Deutschland auf- 
zubringenden 20 Millionen Franken noch 8066,000 Franken von dem Reich zu 
übernehmen sein. Bei der unzweifelhaften Thatsache, daß das ohne Subvention
	        
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