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die Ausführung des für die wirtschaftlichen und politischen Interessen Deutsch-
lands so überaus wichtigen Unternehmens zu sichern. In den vom Nord-
deutschen Bund durch das Gesetz vom 31. Mai v. J. übernommenen 10 Mil-
lionen Franken waren miteinbegriffen: 1. ein Beitrag von 1500000 Franken,
zu dessen Hergabe sich die Königlich preußische Regierung als Eigentümerin
einiger in den westlichen Provinzen belegenen Bahnen verbindlich gemacht hatte,
2. ein Betrag von 2000000 Franken, welcher mit je 1000 000 Franken von
den Verwaltungsorganen der Bergisch-Märkischen und Rheinischen Eisenbahn-
Gesellschaft in Anerkennung ihres speziellen Interesses an dem Zustandekommen
des großen Werkes zugesichert war. Außerdem haben aus gleicher Veranlassung
die Verwaltungsorgane der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft dem Reiche
1000 000 Franken zur Verfügung gestellt. Da die hessische Ludwigsbahn und
die pfälzischen Bahnen vermöge ihrer Lage noch mehr als jene drei rheinischen
berufen sind, an den durch die Hebung des Verkehrs und der Rentabilität zu
erwartenden Vorteilen einer Alpenbahn teilzunehmen, so sind dieselben durch
Vermittlung der hohen Regierungen von Bayern und Hessen zu einer ent-
sprechenden pekuniären Leistung aufgefordert worden, und es ist diese Leistung
im Betrage von zusammen 2000 000 Franken als gesichert zu betrachten. Von
den deutschen Regierungen hat außer den dem früheren Norddeutschen Bund
angehörigen nur die Großherzoglich badische Regierung eine Teilnahme an der
Subvention, und zwar auf Höhe von 3000000 Franken, zugesichert. Bei dem
großen Interesse, welches diese hohe Regierung an dem Zustandekommen eines
Unternehmens hat, dessen Verkehrsgebiet ihr ganzes Land umfaßt, und welches
ihren Eisenbahnlinien den schon jetzt nicht unerheblichen, demnächst aber jeden-
falls sich vervielfältigenden Verkehr zwischen dem westlichen Deutschland, den
Häfen der Nordsee, England, Holland und Belgien mit Italien, der Levante
zuführen wird, darf auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen auf die Ge-
währung dieser Summe gezählt und deshalb für Baden ein Prinzipuum von
2717000 Franken in Ansatz gebracht werden, welches sich durch die Matrikular-
beiträge zur Summe von ungefähr 3000000 Franken vervollständigen würde.
Eine gleich hohe Summe von 2717000 Franken würde der Unterzeichnete als
besonderen Beitrag für die Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen für gerechtfertigt
halten, welche in Vereinigung mit den pfälzischen Bahnen und der hessischen
Ludwigsbahn auf dem linken Rheinufer eine den badischen und den hessischen
Staatsbahnen parallel laufende Verbindung zwischen der Schweiz und der
preußischen Rheinprovinz, beziehungsweise Belgien, Holland und England,
herstellen und wenigstens einen Teil des sich zwischen diesen Ländern be-
wegenden Verkehrs aufnehmen werden. Durch diese speziellen Beisteuern würden
11 934000 Franken gedeckt werden und von den durch Deutschland auf-
zubringenden 20 Millionen Franken noch 8066,000 Franken von dem Reich zu
übernehmen sein. Bei der unzweifelhaften Thatsache, daß das ohne Subvention