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Plenum des Bundesrats für die Beseitigung des Landbriefbestellgeldes, 1) worauf
das Zustandekommen des Gesetzes über Posttaxwesen (vom 28. Oktober 1871,
Reichs-Gesetzbl. S. 358) gesichert war. 2)
Erwähnenswert sind noch nachstehende drei Vorlagen des Kanzlers: eine
Uebereinkunft mit den Vereinigten Staaten von Amerika, betreffend den Aus-
tausch von Postanweisungen 3) (Vorlage vom 16. September 1871), der
Additional-Postvertrag mit demselben Staate vom ½4. Mai 1871 (Reichs-Gesetzbl.
31. März
S. 245), und der Postvertrag mit Frankreich, vom 14. Februar 1872.0
9. Konsulatswesen.
Dem Bundesrat wurden vom Reichskanzler zwei Vereinbarungen zugestellt,
mittelst deren die vom Norddeutschen Bunde am 22. Februar 1870 mit Spanien
und die vom Norddeutschen Bunde am 21. Dezember 1868 mit Italien ab-
geschlossenen Konsularkonventionen auf das Deutsche Reich ausgedehnt wurden.
Die Konventionen waren fast gleichlautend und erhielten Gesetzeskraft. Kon-
vention mit Italien vom 7. Februar 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 134), desgleichen
mit Spanien vom 12. Januar 1872 (Neichs-Gesetzbl. S. 211).
Bei der Zahl und den ausgedehnten Amtsbezirken der in den Vereinigten
Staaten von Amerika angestellten deutschen Konsuln erschien es wünschenswert,
die amtliche Stellung derselben auch hier vertragsmäßig zu regeln. Nachdem
die Geneigtheit der Vereinigten Staaten zum Abschluß einer Konsularkonvention
festgestellt worden war, hatten Besprechungen mit dem amerikanischen Gesandten
in Berlin zu einem desfallsigen Vertragsentwurf geführt. Dieser Entwurf schloß
sich gleichjalls der zwischen dem Norddeutschen Bunde und Italien am 21. De-
zember 1868 abgeschlossenen Konsularkonvention an. Der Reichskanzler be-
antragte unter dem 15. November 18715) bei dem Bundesrat, derselbe wolle
zum Abschluß eines Konsularvertrages zwischen dem Deutschen Reiche und den
Vereinigten Staaten von Amerika, nach Maßgabe des bezeichneten Entwurfes,
1) Vxgl. die „National-Zeitung“ Nr. 477 vom 12. Oktober 1871. Notiz von Be-
schlüssen des Bundesrats hinsichtlich der Postüberschüsse, „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“
Nr. 290 vom 12. Dezember 1871.
2) Württemberg soll gegen das Posttargesetz gestimmt haben, weil durch die im § 8
verfügte Aufhebung der Gebühren für Postscheine für Württemberg ein jährlicher Einnahme-
ausfall von 20 000 Gulden zu gewärtigen war.
3) „National-Zeitung“ Nr. 452 vom 27. September 1871 und Nr. 457 vom 30. Sep-
tember 1871.
4) „National-Zeitung“ Nr. 92 vom 24. Februar 1872. Vorlage an den Bundesrat,
betreffend die Thätigkeit des Feldpostwesens während des Krieges von 1870/71, „National-
Zeitung“ Nr. 180 vom 18. April 1871; Beschlußfassung infolge des Minimalanteils Badens
an den Postüberschüssen, Nr. 79 vom 10. Dezember 1871.
5) In Kohls Bismarck-Regesten unerwähnt.