Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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bereitung des Gesetzentwurfs wegen Erhebung der Brausteuer noch um einen 
vermehrt. Außerdem wurde der bisherige außerordentliche Ausschuß für Elsaß- 
Lothringen in die Reihe der stehenden Ausschüsse aufsgenommen. 
In der Ordre vom 1. Januar 1873, in welcher der König Roon zum Minister- 
präsidenten ernannte, fiel auf, daß der Minister als „Vorsitzender des Bundesrats- 
ausschusses für Landheer und Festungen“ in Beziehung auf das Reich die obere 
Leitung und Vertretung der Armeeangelegenheiten behalten sollte. Die Vertretung 
Roons durch Kameke erhielt also hierin eine Einschränkung. Bismarck behielt den 
Vortrag bei dem Kaiser in den Angelegenheiten des Reichs und wurde, im 
Falle seiner Behinderung an der persönlichen Teilnahme an einer Sitzung des 
Staatsministeriums, befugt, sein Votum in den die Interessen des Reichs be- 
rührenden Angelegenheiten unter seiner Verantwortlichkeit durch den Staats- 
minister Delbrück abgeben zu lassen. 1) 
Bismarck führte den Vorsitz nur in den Sitzungen des Bundesrats vom 
3., 9. und 12. April, für alle übrigen Sitzungen hatte er sich den Staats- 
minister Delbrück substituirt, der seinerseits in der Sitzung vom 25. und 29. April 
den Vorsitz dem bayerischen Staatsminister Dr. v. Fäustle und in der Sitzung 
vom 22. Mai dem Präsidenten des bayerischen obersten Gerichtshofs v. Neu- 
mayr abtrat. 
Die Namen der Bevollmächtigten zum Bundesrat zu Beginn der Session 
finden sich in der Bekanntmachung vom 13. März 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 78). 
Neu hinzu gekommen waren hiernach: der Staatsminister der Justiz Dr. v. Fäustle 
an Stelle des Kultusministers v. Lutz, der Major v. Gleich (bisher Stellvertreter) 
an Stelle des württembergischen Ministers des Innern v. Scheurlen. Im Laufe 
der Session traten ein: an Stelle des Präsidenten des lippeschen Kabinets- 
ministeriums Heldmann der Kabinetsminister v. Flottwell (Bekanntmachung vom 
1. Mai 1872, Reichs-Gesetzbl. S. 109), der Oberst v. Hartmann vom Kriegs- 
ministerium für die Dauer der Abwesenheit des Generals à la suite, General- 
majors v. Stiehle, für Waldeck an Stelle des Landesdirektors v. Flott- 
well der Landesdirektor v. Sommerfeld (Bekanntmachung vom 23. Juni 1872 
Reichs-Gesetzbl. S. 228), für Hessen an Stelle des Ober-Steuerdirektors Ewald 
der Ministerialrat vom Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des 
Aeußern Dr. Neidhardt (Bekanntmachung vom 23. November 1872, Reichs- 
Gesetzbl. S. 435) und an Stelle des Generals v. Stiehle der Staatsminister 
Generallieutenant v. Kameke (bisher nur Stellvertreter, Bekanntmachung vom 
25. Januar 1873, Reichs-Gesetzbl. S. 38). 
Als stellvertretende Bevollmächtigte zum Bundesrat kamen in Betracht: für 
Preußen: der Geheime Ober-Finanzrat Burghart und der Oberst von Voigts- 
1) Es ist eine Frage von geringer praktischer Bedeutung, ob, strenge genommen, der 
Präsident des Staatsministeriums oder der Auswärtige Minister Preußens dafür zu sorgen 
habe, auf welche Weise die Stimme Preußens im Bundesrat abzugeben sei.
	        
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