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Ausschüssen für Rechnungswesen, dann für Zoll- und Steuerwesen als Mitglied
an. Er hatte sich vornehmlich an den Verhandlungen und der Beratung der
Reichshaushaltsetats, des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 und des Bankgesetzes
vom 14. März 1875 zu beteiligen und wurde, als letzterwähntes Gesetz in Vollzug
zu setzen war, vom Bundesrat als Mitglied des Reichsbank-Kuratoriums gewählt,
welches „die dem Reiche zustehende Aufsicht über die Reichsbank auszuüben hat“.
Der Eröffnungssitzung des Reichsbank-Kuratoriums präsidirte der Reichs-
kanzler Fürst Bismarck. In dieser Sitzung wurden die ersten Stücke der neu
geprägten Reichs-Silbermünzen vorgezeigt. Mit praktischem Blick erkannte der
Reichskanzler sofort, daß die silbernen Zwanzigpfennigstücke im Norden Deutsch-
lands keine günstige Aufnahme finden würden, indem er bemerkte: „Diese
Stücke sind für die rauhen Hände unserer Märker viel zu klein; sie lassen sich
ja kaum angreifen."“
In der That mußten zum teilweisen Ersatz der silbernen Zwanzigpfennig-
stücke schon bald solche aus Nickel geprägt und in den Verkehr gebracht werden.
Landgraf wurde außerdem noch vom Bundesrat in die Verwaltung des
Reichs-Invalidenfonds als Mitglied gewählt und hatte bei der Einrichtung
genannter Verwaltung in umfassender Weise thätig zu sein.
Ministerialrat Riedell)
(geboren 6. April 1832).
Bei Riedels Eintritt in das Finanzministerium waren die finanziellen
Verhältnisse Bayerns ziemlichmißlich seitdem ist es gelungen, durch zahlreiche
Anstellung als Rechnungskommissär, 1862 Regierungsassessor, 1864 in das Staatsministerium
der Finanzen als Geheimer Sekretär einberufen, 1868 daselbst zum Regierungsrat, 1872
zum Ober-Rechnungsrat, 1874 zum Ministerialrat befördert. Seit 1. Oktober 1877 unter
Verleihung des Titels und Ranges eines Ministerialdirektors zum Vorstand der Königlichen
Bankdirektion in Nürnberg berufen, in welcher Stellung er sich noch befindet.
1) Freiherr v. Riedel, geboren in Kurzenaltheim, im Gebiete des ehemaligen Mark-
grafentums Ansbach, als Sohn eines protestantischen Geistlichen, studirte von 1850 bis
1854 in München die Rechtswissenschaften, widmete sich dann vorzugsweise der inneren
Verwaltung und wurde im Jahre 1859 im Staatsministerium des Innern angestellt,
avancirte in demselben bis zum Ministerialdirektor und übernahm am 1. Dezember 1877
die Leitung des Finanzministeriums. Im Ministerium des Innern war Riedel
vom Jahre 1866 an, außer mit den Gegenständen des inneren Staatsrechtes, vorzugsweise
mit gesetzgeberischen Arbeiten beschäftigt; die Entwürfe der Gesetze über Heimat, Ver-
ehelichung und Aufenthalt, dann über das Armenwesen, ferner der Gemeindeordnungen für
die bayerischen Landesteile rechts des Rheins und der Pfalz, sowie die Gesetze über die
Revision des Polizeistrafgesetzbuches, über den Verwaltungsgerichtshof und andere, sind von
seiner Hand und wurden von ihm auch im Landtage vertreten, so daß Riedel seit 1868
eine umsassende parlamentarische Thätigkeit zu entfalten hatte. — Seine Kommentare über
das Heimatsgesetz, das Armengesetz, das Polizeistrafgesetzbuch und die Reichsverfassung er-
freuten sich einer günstigen Aufnahme. 26. November 1874 Teilnahme Riedels an einem
von Bismarck dem Bundesrat gegebenen Diner.