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einschneidende Maßnahmen auf dem Gebiete der Gesetzgebung
und Verwaltung, deren Aufzählung zu weit führen würde, das anfänglich
beträchtliche Defizit allmälich in zum Teil namhafte Ueberschüsse zu verwandeln.
Ich nenne von jenen Maßnahmen nur die Einführung des Malzaufschlags in
der Pfalz und die Erhöhung des Aufschlagsatzes für das ganze Königreich, den
Erlaß einer umfassenden Gebührenordnung, die Neuregelung der Branntwein-
besteuerung, die Reform der sämtlichen Gesetze über direkte Steuern, die Umwandlung
der 4½0% igen Staatspapiere in 4% ige und nunmehr der 4% igen in 3½ 0% ige,
die Organisation des forstlichen Unterrichts und der gesamten Forstver-
waltung u. s. w., die Aufbesserung der Gehälter sämtlicher pragmatischen und
nicht pragmatischen Bediensteten und die Neuregelung der Verhältnisse der letzteren.
Im Jahre 1871, kurz vor Eröffnung des ersten deutschen Reichstags,
wurde Riedel nach Berlin abgeordnet und beteiligte sich dort, jedoch ohne
ständigen Aufenthalt in Berlin, zunächst als bayerischer Kommissar und dann
vom Jahre 1872 an als Bundesratsbevollmächtigter an den Arbeiten
des Bundesrats. Solange Riedel dem bayerischen Ministerium des Innern
angehörte, lag ihm namentlich in seiner Eigenschaft als Mitglied des Bundes-
rats-Ausschusses für Handel und Verkehr vorzugsweise die Beschäftigung
mit den in den Bereich der inneren Verwaltung fallenden Angelegenheiten ob, und
derselbe war insbesondere als Referent über das Reichsbankgesetz, über
verschiedene Fragen des gewerblichen und Handelsverkehrs, des Medizinalwesens
u. s. w. in umfassender Weise thätig.
Während der Jahre 1871 bis 1877 ist Riedel niemals in einem
direkten geschäftlichen Verkehr mit dem Fürsten Bismarck ge-
wesen; der Fürst war immer auch gegenüber denjenigen Bundesratsbevoll-
mächtigten, welche nicht Minister oder Gesandte waren, bei zufälligen Begeg-
nungen sehr freundlich, und er hat dieselben auch verschiedenemale, namentlich
zu den parlamentarischen Abenden eingeladen, aber in geschäftlichem Verkehr
pflegten sich dieselben immer zunächst an den betreffenden Ressortchef
oder Ausschußvorstand, also zum Beispiel Riedel während der Jahre 1871 bis 1877
an Delbrück und dessen Nachfolger, oder an Friedberg u. s. w. zu wenden.
Handelte es sich um große, namentlich die Interessen des Heimatstaates
besonders berührende Fragen, so kamen die beteiligten oder leitenden
Staatsminister selbst nach Berlin und wendeten sich eventuell direkt an Bismarck,
und zwar regelmäßig nach vorherigen eingehenden Verhandlungen mit den
Ministern Preußens und anderer Bundesstaaten.
Dasselbe war auch seitens Riedels der Fall, seitdem er das baye-
rische Finanzministerium übernommen hatte. — In diese Zeit fallen
bekanntlich die Revision des Zolltarifs, die Tabakbesteuerung, die Reichsbrannt-
weinsteuer, die Frage der Verlängerung des Reichsbankprivilegiums und der
Privatnotenbanken, die Erörterungen über die Besteuerung des Zuckers u. s. w.;