Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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Wunsch eine anderweitige Bildung dieses Ausschusses unter Ausscheidung Olden- 
burgs. 1) Nach Bismarcks Entlassung wurde Oldenburg wieder in den gedachten 
Ausschuß gewählt.2) 
Daß Selkmanns persönliche Beziehungen zum Reichskanzler unter dem an- 
gedeuteten Verhältnis litten, bedarf keiner Bemerkung. Selkmann ist eine 
politisch ausgeprägte, im Grunde aber verschlossene Natur, ein sehr gescheiter 
Kopf, Preußen gegenüber reservirt, dabei aber durchaus deutsch gesinnt. Da 
Oldenburg den wichtigsten Ausschüssen des Bundesrats nicht angehört, ist seine 
Thätigkeit daselbst naturgemäß eine beschränkte. Eine bedeutsame Thätigkeit 
entwickelte er in dem 1879 gebildeten Ausschuß für das Eisenbahn-Gütertarif- 
wesen. 
9. Waldeck. 
Landesdirektor v. Sommerfelds) 
(geb. 5. Januar 1833) 
hat, wie das seitens der Vertreter der kleineren Staaten allgemein geschieht, 
alljährlich nur kürzere Zeit an den Bundesrats-Verhandlungen teilgenommen. 
Nicht seltene Berührung mit dem großen Kanzler, namentlich in seinem eigenen 
Hause. 
10. Zippe (Detmold). 
Kabinetsminister v. Flottwell 
ist bereits aus der bisherigen Darstellung (Band I. S. 140) bekannt als früherer 
Bevollmächtigter zum Bundesrat für Waldeck. Indessen waren einzelne Plenar- 
sitzungen, denen damals Bismarck noch nicht persönlich beiwohnte, von so hohem 
Interesse, daß einige Momente hier hervorgehoben zu werden verdienen. 
1) 1881 wurden in den Ausschuß gewählt: Preußen, Bayern, Königreich Sachsen, 
Mecklenburg-Schwerin und Hamburg. 
2) 1891 (also unter Caprivi) wurden in den Ausschuß gewählt: Preußen, Bayern, 
Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, Hamburg. Oldenburg ist jetzt außerdem noch vertreten 
in den Ausschüssen für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, für die Verfassung und für das 
Eisenbahn-Gütertarifwesen. 
3) Hugo v. Sommerfeld, evangelisch, studirte nach dem Besuch der Gymnasien in 
Bonn und Coblenz von 1851 bis 1854 jura et cam. auf den Universitäten zu Bonn und 
Berlin. Nach bestandenem Regierungsassessor-Examen im Jahre 1859 beschäftigt bei der 
Regierung zu Stettin, von 1865 ab beim Ober-Präsidium daselbst. Von 1872 bis 1881 
preußischer Landesdirektor der Fürstentümer Waldeck und Pyrmont und Mitglied des 
Bundesrats als Bevollmächtigter des Fürsten zu Waldeck und Pyrmont. Von 1881 bis 
1887 Regierungs-Vizepräsident in Posen, seit 1887 Regierungspräsident in Stettin.
	        
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