Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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Von Kontroversen, welche über die dem Bundesrat vorgelegten Gesetz- 
entwürfe entstanden wären, hat nichts verlautet.!) 
Die Thatsache, daß Elsaß-Lothringen jetzt in das deutsche Handels- 
gebiet und damit in die Verträge eingetreten war, welche zwischen den dieses 
Zoll- und Handelsgebiet bildenden und anderen Staaten bestanden, wurde den 
Regierungen der europäischen Staaten, mit welchen derartige Verträge abge— 
schlossen sind und zu welchen Elsaß-Lothringen in näheren Handels- und Verkehrs— 
beziehungen stand, nämlich Großbritannien, Niederlande, Belgien, Oesterreich, 
Schweiz, Italien, Spanien, durch die Kaiserlichen Gesandtschaften angezeigt, 
und es war, wie der Reichskanzler dem Ober-Präsidenten in Straßburg er— 
öffnete, ein Einwand dagegen nirgends erhoben worden. 
12. Verschiedene Angelegenheiten. 
Zwischen den Regierungen Preußens und Bayerns hatten auf Anregung 
der letzteren bereits in früherer Zeit Verhandlungen über die Frage stattgefunden, 
ob nicht eine wechselseitige kostenfreie Uebermittlung von Be- 
scheinigungen über sämtliche in dem Gebiete des einen Teiles 
vorkommende Geburts= und Todesfälle von Angehörigen des andern 
Teiles einzuführen sein möchten. Die Verhandlungen führten jedoch derzeit 
nicht zu einer Vereinbarung, weil die preußische Regierung daran zweifelte, daß 
die von der vorgeschlagenen Einrichtung zu erwartenden Vorteile mit den aus 
derselben sich ergebenden geschäftlichen Inkonvenienzen im Verhältnis stehen 
würden. Indes hatte die bayerische Regierung aufs neue durch Vermittlung 
  
1) Einführung der Gesetze: über Unterstützungswohnsitz und Freizügigkeit, „National 
Zeitung“ Nr. 245 vom 29. Mai 1872; über Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit, Nr. 582 
vom 12. Dezember 1872 und Nr. 588 vom 15. Dezember 1872; über das Urheberrecht 
an Schriftwerken 2c., Nr. 546 vom 21. November 1872; Wechselordnung und Gesetz über 
die privatrechtliche Stellung der Wirtschaftsgenossenschaften, Nr. 200 vom 1. Mai 1872; 
Gewerbeordnung, Nr. 308 vom 5. Juli 1872; einer Anzahl Militärgesetze, Nr. 161 vom 
6. April 1872; des Jesuitengesetzes, Nr. 302 vom 2. Juli 1872. Gesetzentwurf, betreffend 
die Aufhebung der Binnenschiffahrtsabgaben, Nr. 31 vom 19. Januar 1873; die Bezirks- 
vertretungen, Kreisvertretungen und Wahlen zu den Gemeinderäten, Nr. 14 vom Januar 
1873, Nr. 19 vom Januar 1873; die Weinsteuer, Nr. 14 vom Januar 1873; die Besol- 
dung der Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Elementarschulen, Nr. 206 vom 4. Mai 
1872 und Nr. 264 vom 9. Juni 1872; die Verwendung der in der Landesverwaltung 1871 
verbliebenen Bestände, Nr. 264 vom 9. Juni 1872; der Landeshaushalt für 1872, Nr. 222 
vom 15. Mai 1872; die Aufnahme eines Anlehens für Kolmar, Nr. 407 vom 31. August 
1872; den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichseisenbahnen, Nr. 201 vom 15. Mai 
1872; die Universität Straßburg, Nr. 182 vom 19. April 1872; die Vergütung der den 
Zivilbeamten bei Versetzungen erwachsenden Umzugskosten, Nr. 239 vom 25. Mai 1872; 
die amtliche Geschäftssprache, Nr. 142 vom 24. März 1872; die Besoldung der Hypotheken= 
bewahrer, Nr. 470 vom 8. Oktober 1872; das Unterrichtswesen, Nr. 570 vom 5. De- 
zember 1872.
	        
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