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Ober-Zollrat Felser.
(geboren 20. April 1837, gestorben 6. Februar 1880).
1862 Eintritt in die bayerische Zollverwaltung, 1865 Rechnungskommissär bei der
General-Zolladministration in München, 1866 zur Geschäftsaushülfe in das Staats-
ministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten einberufen. 1868 Beförderung zum
Ober-Zollassessor. Als solcher trat er am 1. Januar 1872, da das Staatsministerium des
Handels und der öffentlichen Arbeiten aufgehoben und die Zollverwaltung dem Königlichen
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern unterstellt wurde, in den
Dienst dieses letztern Ministeriums über. Hier wurde er am 1. Februar 1873 zum Ober-
Zollrat befördert. Gleichzeitig erhielt er die Berufung zum stellvertretenden Bevollmächtigten
Bayerns beim Bundesrat, sowie zum Mitglied der Bundesratskommission für Aufhebung
der Salzsteuer. Seine Thätigkeit im Bundesrat war aber nicht von langer Dauer. Ende
November 1873 schied er hier wieder aus. In dieser kurzen Zeit hat derselbe an den
Arbeiten der hoben Körperschaft, wie die Verhandlungen ausweisen, als Referent und
Antragsteller gewichtigen Anteil genommen. 1874 Uebertritt in das Finanzministerium.
Um dem Reiche wie den Einzelstaaten neue Einnahmequellen zu verschaffen, wurde
in der zweiten Hälfte der siebenziger Jahre auf dem Gebiete der Zoll= und Steuergesetzgebung
eine lebhafte Thätigkeit entfaltet. In Bayern war die erste wichtigere Maßnahme die
Einführung des Malzaufschlags in der Pfalz im Jahre 1878. Im Reiche folgte die Ein-
führung der Tabakgewichtsteuer und die Revision des Zolltarifs. Im Juli 1878 wurde
eine Enqustekommission zur Beratung über eine neue ergiebigere Tabaksteuerform berufen.
Felser, welcher am 16. März 1878 zum Ober-Rechnungsrat befördert worden, wurde in
dieselbe berufen und nahm an der umfassenden Thätigkeit derselben hervorragenden Anteil.
Zeuge hiervon sind seine zahlreichen Arbeiten, welche in den Beilagebänden des Kommissions-
berichts niedergelegt sind. So ist zum Beispiel die Zusammenstellung der Tabaksteuer-
gesetzgebung der europäischen Staaten und der Vereinigten Staaten von Nordamerika, welche
den dritten Band ausmacht, Felsers Werk. Daneben wurde dieser durch die tiefgreifende
Revision des deutschen Zolltarifs auf das intensivste beschäftigt. Kaum aber war das neue
Tabaksteuergesetz geschaffen und die Zolltarifrevision beschlossen, so wurde die Reform der
Ausschlaggesetzgebung in Bayern in Angriff genommen. Im November 1879 wurde hier die
Erhöhung des Maljausschlages durchgeführt und im Juli 1880 der Branntweinausschlag
neu eingeführt. Beide Gesetze wurden von Felser vorbereitet. Es war eine aufreibende
Arbeit, unter welcher zuletzt seine körperliche Kraft ganz kurz nach seiner Beförderung zum
Ministerialrat (Januar 1880) zusammenbrach.
3. Württemberg.
Oberst von Faber du Faurt)
(geboren 29. September 1819, gestorben 30. August 1885).
Als nach den Ereignissen von 1866 die Beziehungen Preußens zu den
deutschen Regierungen in neuen Verträgen zu Schutz und Trutz auf dem Fuße
1) Wilhelm Karl Arthur Alfred v. Faber du Faur, geboren zu Rastatt. 1839 Lieute-
nant im Artillerieregiment, 1845 Oberlieutenant, 1852 Hauptmann, 1866 Charakter als
Major, 1867 Major und Militärbevollmächtigter in Berlin, 1869 Oberstlieutenant,
1872 Oberst, 1876 Generalmajor, 1882 Generallieutenant.